hallo,
ein freund von mir hat mit seiner freundin schluss gemacht und ich habe zu ihm gesagt er könnte vorübergehend bei mir schlafen bis er was gefunden hat. er würde dies im kleinen zimmer meiner 2zi wohnung. als mieter gegenüber dem vermieter darf man ja über eine gewisse zeit besucher bei sich haben, ich frage mich nur, wie das jobcenter dies sieht? ich bekomme den vollen betrag für miete da mein ex-mitbewohner ausgezogen ist und muss einen neuen finden bis januar 2013 oder in eine billigere wohnung ziehen. bin ich von seiten des jobcenters gezwungen, diesen freund als untermieter zu behandeln und von ihm miete verlangen, obwohl er nur vorübergehend kurzse zeit da sein wird (maximal einen monat) und ich keine miete von ihm verlangen werde?
Beiträge von scheinalter
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ja, an welchen anwalt sollte ich gehen? hat jemand empfehlungen für berlin?
wo kriegt man einen beratungsgutschein? -
formell, weil ich mich erst dann (februar 2011) habe melden können, davor hatte ich keinen wohnsitz, bei dem ich mich polizeilich anmelden konnte.
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hallo lacki, hallo in die runde,
ich bin schwede, wohne in berlin formell seit februar 2011. habe keine kinder und bin ledig. wie stehen da meine chancen? -
hallo dms, hallo horst,
habe gestern ein schreiben dazu erhalten, da ich eu-bürger bin und seit dem sommer letzten jahres alg2 bezogen habe. da steht, dass nun ab april meine leistungen aufgehoben werden, was mich komplett im strich ließe. lese ich deinen beitrag, ems, richtig, wenn ich verstanden habe, dass eu-bürgern, denen alg2 bewilligt wurde, auch weiterhin anspruch darauf haben? mir ist das zitat der behörden nicht ganz eindeutig zu lesen. da steht einerseits, dass man in meinem fall die bewilligungsentscheidung überprüfenn wird, andererseits aber auch, dass meine bewilligung (da ich nach den neuen gesätzten von leistunegn ausgeschlossen bin) mit wirkung für die zukunft aufzuheben ist.