Beiträge von madsonic

    Das Problem liegt daran, du wohnst bei deiner Mutter. Sie erhält Leistungen vom SGB II, selbstverständlich wird da alles angerechnet, Kindergeld, Unterhalt usw.
    Anders wäre es, wenn du arbeiten würdest, batürlich nur auf geringfügig, da darfst du etwas unangerechnet ddazu verdienen, sehe aber, das dies nicht zutrifft

    Hallo Kristin,
    Wenn du bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet bist, bekommst du zunächst als Mutter das alleinige Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht istr nur vorgesehen, wenn du und und dein Freund (ex) übereinstimmend erklären, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen. Lehnst du die gemeinsame Sorge ab, gibt es für den Vater keinen Weg, diese Ablehnung gerichtlich überprüfen zu lassen.


    Bedenke aber, das selbst dein Exfreund, wenn er der Vater ist, ein Umgangsrecht hat.
    Selbstverständlich kannst du in nach der Geburt Angeben, was auch zu raten ist. Er ist ja natürlicherweise Unterhaltsverpflichtet. Leht er die Vaterschaft ab, muss es über das Familiengericht angeordet werden.


    Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen


    lg Madsonic