naja nicht wirklich,da das Elterngeld gesondert berechnet wurde und lediglich die Höhe des Elterngeldes interessieren sollte und nicht was ich für Bedingungen mit meinem AG vereinbart habe.
Beiträge von mausmaus
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hallo,
ich hoffe mir kann hier Jemand eine Antwort darauf geben was unseren Erstantrag angeht.
Mein Freund ist ab 1.3. bei mir gemeldet und aus einem anderen Bundesland hergezogen. Er hat den Antrag auf Regelleistung ab den 1.3. datiert. Nun will die ARGE auch von mir alles mögliche wissen unter anderem den Nachweis meines Mutterschaftsbezuges und meinen Arbeitsvertrag.
Ich beziehe derzeit das erste Mal überhaupt Elterngeld seit Mitte Februar,ergo fällt der Bezug von Mutterschaftsgeld gar nicht in den zu berechnenden Zeitraum,auf den der Antrag gestellt wurde. Mutterschaftsgeld wurde letztmalig im Januar gezahlt und bezieht sich auf den Zeitraum nach der Geburt bis 15.2.2012.
Zudem beziehe ich bis Dezember diesen Jahres Elterngeld und wir hoffen natürlich das mein Freund und auch Papa unserer Minimaus bald Arbeit findet.
Mein Arbeitsvertrag würde zur Berechnung doch erst interessant für die ARGE werden,wenn ich wieder arbeiten gehe oder wo ist da mein Denkfehler?
Mir ist absolut schleierhaft was sie Dinge angehen,die gar nicht Berechnungsgrundlage sein dürften.
Falls ja,kann mir das mal Jemand erklären bitte?ein schönes Wochenende euch