Alles anzeigenDiese Antwort erfolgt unter der voraussetzung, dass ihr laufend im ALG II bezug steht und das ihr kein Einkommen habt:
Heizkosten: Heizkosten (auch für eigentümern) gehören zu den Kosten der UNterkunft und Heizung des §22 SGB II. HIerzu zählt auch eine Befeuerung mit Heizöl. Nachdem Ihr die Rechnung für das Heizöl erhalten habt, solltet ihr diese beim zuständigen Jobcenter vorlegen. Das Jobcenter sollte euch für das folgende Jahr monatich 1/12 der gesamten Heizölrechnung als Heizkosten auszahlen. Damit könnt ihr dann die Ratenzahlung des Lieferanten bedienen. => der Widerspruch sollte demach zu euren gunsten entschieden werden.
Bezüglich des Daches: Das SGB II sieht keine Renovierungsarbeiten an Eigenheimen vor. Sollte das Problem allerdings so akut werden, dass das Haus nicht mehr bewohnbar wäre, so wird dies wohl ein unabweisbarer Bedarf sein. Hier kommt ein Darlehen des Jobcentrs in Frage. Dies gilt aber wie gesagt nur, wenn es Akut ist und nicht wenn man Blaue anstatt von Roten Bachpfannen möchte...
Einkommen aus Zahlung von Versicherung. Gebt es lieber an. Einmaliges Einkommen ist in bis zu 6 Monaten anzurechnen.
Gebt es lieber an, denn die Versicherung meldet die Zahlung dem Bundeszentralamt für Finanzen und diese melden es dem Jobcenter... Kommt es auf diesem weg raus, droht euch eine Ordnungswidrigkeiten anzeige und u.U. auch ein Strafverfahren, da Leistungen vorsätzlich (oder zumindest grob Fahrlässig) erschlichen worden sind.
Gruß
Diablo
Ist ja echt nen knaller, leuchtet aber ein