Beiträge von Micro-Fine

    Leute was wollt ihr den? Die guten versuchen sich ja weiterzubilden, eben schulisch und wenn sie das wollen, dann lasst sie doch. Lieber einen Studenten und später Akademiker mehr, als einen Langzeitarbeitslosen, bzw Blutgeber für die Zeitarbeitsvampire. Ich selber bin auch auf dem Abendgymnasium und suche grad nach angepasster Arbeit, ich würde gerne eine TZ Stelle übernehmen um mir ein paar Grötten mehr zu verdienen und Leute, wenn einer von euch eine TZ-Stelle in Ulm weiß, bei der ich angepasst arbeiten kann, nur her damit, die ist angenommen. Aber so einfach ist das leider nicht, meine Guten.
    Un in jeder Hinsicht sehe ich das so, dass die Bildung eines Einzelnen in einem Sozialstaat Vorrang, vor der traurigen Wahrheit, dass Zeitarbeit vom JC und der AA als zumutbar betrachtet wird, haben sollte, erst recht wenn es dabei um die Hochschulreife geht. Schade das hier zu Lande die Gesetze von geldhunrigen Loobyisten gemacht werden.


    Nun mal zur TE. So wie du deinen Fall schilderst ist das zwischen dir und deinem Freund wenigstens einigermaßen mit Hand und Fuß. Also wenn ihr jetzt schon eine BG bidet, dann bei Gott haltet das bei, sucht euch beide einen 400€ Job. In der Konstellation bleibt euch jedem einzelnen schon mehr als ihr Grundsicherung bekommt, auch wenn ihr die Miete ehrlich selber zahlt und mit etwas Wohngeld habt ihr dann definitiv mehr und genug um als Schüler zu leben (ihr könnt beim Wohngeld auch eure Werbungskosten absetzen).
    Euch wäre geholfen. Dem JC wäre geholfen, da es euch nicht mehr durchfüttern muss. Und es wäre jedem anderen Abendabiturienten jetzt und in der Zukunft geholfen, dass es vielleicht doch irgendwann eine verständnisvolle Behandlung, Hilfsleistung und Rücksicht von JC und AA gibt. (Hier spricht der letzte bischen Rest aus mir, welcher an die Fassade des Sozialstaats Deutschland glaubt.)

    Ich sehe es gibt rege Anteilnahme. Also ich möchte darauf hinweisen, dass ich BAföG berechtigt bin, jedoch erst in einem und dem angebrochenen Semester, was theoretisch logisch klingt, sonst würde ich ja jetzt kein AlG 2 beziehen.
    Zum weiteren mächte ich erwähnt haben es gibt auch "otto-normal-Bürger" die Amts- Juristendeutsch verstehen. Da zähle ich mich darunter, ich hab mir auch das gute "Bundesgesetz zut individuellen Ausbildungsförderung" durch gelesen und es auch in allen Aspekten verstanden. Nun ist mir das SGB nun aber wirklich ein zu dicker Schmöcker um es durch zu lesen, wenn es da die einfachere Möglichkeit gibt nach dem Rat helfender Mitbürger zu fragen.


    Horst : eine schulische Ausbildung wird neben einer beruflichen Ausbildung (hier steckt das Wort schon) auch als Ausbildung bezeichnet (übrigens viel Ausbildung in diesem Satz :D)


    Horst & TURTLE: Ich sehe ihr scheint mir beide Leute vom Fach und fände es echt super würdet ihr mir bei meinen Fragen helfen und euch nicht um eure eigene Kompetenz streiten.


    Wenn ich wie besagt am Abendgymnasium bin, wird nicht davon ausgegangen das meine Arbeitskraft voll ausgeschöpft wird, da eben nur 22Std Teilzeitschule. Ich denke es ist an dieser Stelle kaum zu erwähnen, dass die Ansicht vom Gesetzgeber es wäre mit den 22Std in der Woche getan recht blauäugig ist.
    Nun, wie auch immer....Ich bin kein par exemple für ein Mathematikgenius, aber doch kann ich mir folgendes zusammen rechnen:


    22h Abendgymnasium
    16,5h 400€-Job
    ____________________
    38,5h Arbeiszeit/Woche


    Ich kann nicht ganz nachvollziehen mit welcher logischen Begründung mich das JC zu irgendwelchen Maßnazhmen nötigen möchte. Ich kann mir nicht denken es läge im Interesse des Gesetzgebers, dass ich meine Ausbildung abbrechen soll und dem Land dadurch hoffentlich ein guter Akademiker verloren geht, nur weil das JC sich nicht um seine Kunden scherrt, sondern versucht Nutzvieh an den AM zu bringen.


    Weiter würde sich für mich auch der Sinn etwas im Dunklen verstecken, dass man mir Maßnahmen zur Wiedereingliederung auferlegen soll, wenn ich neben meiner Schule noch versuche einen Teil meines Lebensunterhaltes zu bestreiten und damit auch summa summarum auf einen Vollzeitarbeitsaufwand komme.:confused:

    In wie weit kann mich das Amt den versuchen in eine andere Stelle zu zwingen, bzw. ab wann? Weil wie gesagt wurde mir von meinem zukünftigen AG in Aussicht gestellt TZ übernimmen zu werden, jedoch erst in 2-3Monaten, wenn ich durch meine Schulung die "volle" Rettungdiesntquali. habe.

    Hallo liebe Forianer/innen,


    Die ganze AlG-Geschichte betrifft mich jetzt erst seit kurzem, daher bin ich etwas unbeholfen und um keinen Dank bei hilfreichen Antworten verlegen.


    Ich 23, besuche derzeit ein Abendgymnasium, zum Antritt des ersten Semesters bin ich noch Vollzeit zum Arbeiten gegangen und habe dann nun aber zwischendrin meinen Job verloren, bzw. wurde nicht verlängert wie eigentlich erwartet. Nun gab es kein Problem beim AA, mit der Vermittlerin hatte ich auch besprochen das es kein Problem gibt wegen der Schule und wenn ich deswegen ein Angebot ablehne.
    Nach dem Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer anderen AA gab es dann aber ein Problem. Ok, teils sogar verstädlich. Abendgymnasium ist ein Schule für Berufstätige, aber da ich eben noch viel ehrenamtlich tätig bin, wäre VZ fast undenkbar. Meine resultierende Zeit für Freizeit und Lernen, könnte ich an Fingern abzählen.


    Das AlG2 beziehe ich im Moment nur, weil das mit dem AlG 1 mit nichten funktioniert. Duch mein Ehrenamt bin ich jetzt an die Option gekommen, dass ich im Rettungsdienst anfangen könnte. Bis ich mit dem Job anfangen kann dauert's aber noch etwas und es wäre vorerst auch nur auf 400€ Basis.


    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wird mir ja alles bis auf 160€ angerechnet, was ich dann zusätzlich zu meinem AlG2(inkl. Miet- und Nebenkosten) hätte, sehe ich das richtig? Das würde mir die Zeit bis ich BAföG berechtigt wäre reichen, hab ja ab und an noch die Aufwandsentschädigung für's Ehrenamt.


    Gelte ich mit 400€-Job dann wieder als erwerbstätig? Den der Job wäre als Transfusions- und Notarztfahrer, was ihn auch so schmackhaft macht, da ich die ganze Zeit auf Rufbereitschaft daheim wäre. Ergo genug Zeit zum Lernen. Die Bereitschaft wird mir aber nur mit 7% Arbeitszeit angerechnet, dass gibt am Ende einen Stundensatz mit dem ich auf jeden Fall nicht mehr dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe. Hab ich dann überhaupt noch Leistungsanspruch?


    Danke für Eure Hilfe :)