Horst GRUNERT
1. mein Noch-Mann und ich verstehen uns sehr gut. Daher habe ich (in seinem Interesse) keine Unterhaltsvorschussleistung beantragt.
2. überlegt er jetzt, ob er beim Jugendamt angibt, dass er das Kind unter diesen Umständen nicht mehr nimmt und auch, die Versicherungen nicht mehr zu bezahlen
Ich wollte hier lediglich wissen, ob das rechtens ist, was die ARGE macht.
Mittlerweile habe ich von einer Anwältin (Mist schon wieder eine Frau...nicht wahr Herr Grunert?) erfahren, dass der Regelbedarf gar nicht (denn da sind auch andere Sachen, als reine Lebensmittel enthalten) und der Mehrbedarf nur bei mindestens 2 aufeinanderfolgenden Tagen (mit Übernachtung) für genau diese Tage gekürzt werden darf. Aber eben auch nur für diese Tage und nicht pauschal, wie in meinem Fall... das heißt, jeden Monat müsste der Mehrbedarf neu berechnet werden. Da mein Sohn aber nie beim Vater schläft (wir wohnen in einer Straße, daher hat die ARGE auch die Übernahme eines Kinderbettes abgelehnt mit der Begründung, wenn die Kindesmutter in der selben Stadt wohnt, muss das Kind nicht beim Vater übernachten... welche Ironie, jetzt den Mehrbedarf zu kürzen...) ist die Kürzung nicht rechtens und ich werde, falls mein Widerspruch abgelehnt wird Klage einreichen... unnötige Kosten, aber sorry, ich kann nicht mit einem nicht kindergartentauglichen Kind (entwicklungsverzögert) von 300,- im Monat (wovon ich Windeln, Spezialnahrung usw. kaufen muss) leben. Da geht es meinem Nochmann mit 600,- nach Abzug der Miete viel besser, als mir. Soviel dazu, dass er Leistung beantragen soll.
Er zahlt ja schon die Versicherungen, die eigentlich die ARGE zahlen müsste und die mir jetzt als"Kindesunterhalt" angerechnet werden.
Also in Zukunft erst richtig lesen!!! Ich habe nie schlecht über meinen Nochmann gesprochen, im Gegenteil. Wenn Du schlechte Erfahrungen gemacht hast, ändert das nichts an der Tatsache, dass die ARGE hier Kürzungen vornimmt, die sie nicht darf! Und es ging nur darum und nicht um den Kindesvater, dem kein Geld zusteht, da er halt nach Abzug der Miete noch 600,- hat.
Beiträge von Kissi18
-
-
Hallo,
ich lebe in Scheidung. Bekomme auch den Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Jetzt musste ich einen neuen Antrag stellen. Dazu musste ich angeben, ob und wie oft mein Sohn beim Kindesvater ist. Außerdem, ob der KV Sachgeschenke gibt bzw. Versicherungen bezahlt. Der KV verdient nur ca. 800,- €, muss also keinen Unterhalt zahlen.
Ich gab an, dass der Sohn ca. 8 Tage im Monat beim Vater ist und der Vater die Unfallversicherung für den Sohn, sowie Haftpflicht + Hausrat für uns zahlt + Familien-Unfallversicherung für mich und sich.
Mir wurde daraufhin der Regelunterhalt für die 8 Tage für den Sohn, sowie der Mehrbedarf für Alleinerziehende für 8 Tage gekürzt (insgesamt also 94,30 €), sowie die Zahlungen der Versicherungen als Kindesunterhalt in Höhe von 50,- € vom Hartz4-Bezug abgezogen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, zumal das Kind an den "Papa-Tagen" nie beim KV schläft (der KV hat nicht mal ein eigenes Bett, geschweige denn ein Kinderbett), außerdem geht das Kind erst nach dem Frühstück zum KV und ist vor dem Abendessen zu Hause... ich habe also außer Mittagessen die gleichen Aufwendungen, wie sonst auch.
Die Kosten für die Unfallversicherung für das Kind belaufen sich auch nur auf 15,57 €, nicht auf 50,- €. Der KV zahlt ja auch Haftpflicht + Hausrat in Höhe von 24,43 €, die eigentlich von der ARGE (gibt genug Gerichtsbeschlüsse) zu tragen wären.
Was kann ich jetzt machen?
Widerspruch habe ich schon geschrieben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das dürfen, denn sonst dürfte kein Kind mehr in den Kindergarten und zum KV, ohne, das Geld gekürzt wird.
Was ratet ihr mir?