Zitat5In anderen Fällen kann ein Praktikum grundsätzlich nur für eine Dauer von maximal sechs Monaten als Berufsausbildung berücksichtigt werden. 6Die Anerkennung kann auch darüber hinaus erfolgen, wenn ein ausreichender Bezug zum Berufsziel glaubhaft gemacht wird.
...kann ich also länger als ein halbes Jahr Praktikum in verschiedenen Betrieben machen, wenn ich dadurch herausfinden möchte, was ich werden möchte oder nur ein halbes Jahr? (Habe ich es richtig verstanden, dass ich für das erste halbe Jahr Praktika auf jeden Fall noch Kindergeld bekomme, wenn ich dadurch halt Fähigkeiten erlange, die mir später weiterhelfen können (gehe davon aus, dass dem so sein wird)?)
Vielen Dank für den Link, auch wenn ich zur Sicherheit nochmal nachfrage