ich danke vielmals für die hilfe...ich schau mal ob sich das amt auf das urteil einlässt
Beiträge von kathrinfabig
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Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand helfen !
Ich bin Mutter von 2 Jungs im Alter von 8 und 14 Jahren, habe mich vor 1 Jahr von meinem Mann getrennt und meine Söhne haben sich entschieden erst einmal bei ihrem Vater zu leben.
Der 8 Jährige ist unser gemeinsames Kind mit geteiltem Sorgerecht, den 14 Jährigen habe ich in die Beziehung mitgebracht er möchte aber trotz allem bei seinem "Vater" wohnen bleiben. Für Ihn habe ich das alleinige Sorgerecht !
Zur Zeit der Trennung bin ich aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt gezogen und bin nun aus Erzieherischen sowie beruflichen Gründen meines noch Ehemannes gezwungen wieder zurück in die Nähe der Kinder zu ziehen.
Ich bin Berufstätig bekomme aber noch unterstützend Hartz 4 und da ich im eigentlichen Sinne allein bin habe ich laut ARGE Gotha nur Anspruch auf 45qm.Ich habe allerdings gehört das ich eigentlich ein Anspruch auf 60qm habe da ich das Sorgerecht sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen 14 Jährigen Sohn habe und ihn jederzeit zu mir holen könnte bzw er jederzeit zu mir ziehen kann wenn er das möchte.
Ausserdem das selbst bei Wochenend-besuchen/Ferien dem Kind ein eigenes Zimmer zusteht.Scehint etwas kompliziert geschrieben zu sein
Vielleicht versteht es ja trotzdem jemand und kann mir helfen.Danke
Kathrin Fabig