Hallo again,
nach knapp 4 Monaten wurde unser Widerspruch bearbeitet. Ich habe noch zwei kurze Fragen, da ich zwar die Gesetze kenne, aber trotzdem nicht schlau werde.
1) 20% des Meister-Befögs werden nun als anrechnungsfrei behandelt, da Ausbildung. Ist diese Regelung gerechtfertigt?
2) Mein zweckgebundenes Stipendium (Bücher, Studiengebühren, Fahrtkosten) wird immernoch angerechnet und ich benötige dringend ein Urteil o.ä,, dass die das nicht dürfen. Wie gesagt, aus dem Gesetzestext werde ich nicht so richtig schlau.
Bitte nochmal helfen!