Beiträge von Kurzer

    Hi Calves,
    ich würde Dir dringend empfehlen, einen im Sozialrecht in Dresden kompetenten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Die Chancen, dass er für Dich Recht bekommst, sind derzeit realtiv hoch,.
    Denn das Sozialgericht Dresden hat auch die vom Stadtrat Dresden am 24.11.2012 beschlossenen neuen Obergrenzen der Kaltmiete (276,- EUR = Grundmiete+kalte Nebenkosten) zuzüglich angemessene Heizkosten für nicht schlüssig erachtet (Aktenzeichen: S 10 AS 6969/11 ER , Beschluss vom 16.12.2011; veröffentlicht unter sozialgerichtsbarkeit.de).
    Derzeit hat die SPD-Fraktion im Dresdner Stadtrat eine Beschlussvorlage erarbeitet (http://www.spd-fraktion-dresden.de/Default.asp?dtlpresse2=T&lid=223&iid=65&mid=56&uid=0&jahr=2012&apxmnuakt=1), mit dem Inhalt, diese aktuellen Entscheidungen des Sozialgerichtes Dresden als Verwaltungs-Handeln solange anzuwenden, bis efür Dresden in neues, ein sogenanntes "schlüssiges" Konzept der Mietobergrenzen für ALG II (bzw. Sozialhilfe) erarbeitet ist.


    Aktuell geht das Sozialgericht Dresden in der obigen Entscheidung von rund 299 EUR Kaltmiete (zuzüglich Heizkosten) aus.


    Viel Erfolg wünscht Dir
    Kurzer