Beiträge von Acati

    Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Da der Arbeitnehmer zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht arbeitssuchend, sondern noch bis 30. April im Beschäftigungsverhältnis steht, ist das Angebot der Verlängerung seitens des Arbeitgebers laut § 38 Abs. 1 Satz 3 im Grunde also nicht sperrzeitbedroht. Deute ich das so richtig?


    Einen unbefristeten Job hat der Arbeitnehmer bisher noch nicht gefunden.
    Nein, ein absichtlicher Versicherungsfall seitens des Arbeitsnehmers wurde nicht herbeigeführt. Das Umdenken des Arbeitgebers erfolgte wohl aus betriebsinternen Gründen, da ein Mitarbeiter, der übernommen werden sollte, freiwillig absprang.
    Die Frage wäre halt, ob der Arbeitgeber in seiner Verdienstbescheinigung durch Erwähnung dieser Sache Probleme machen könnte. Die Verdienstbescheinigung würde wohl nicht elektronisch, sondern auf postalischem Wege durchgeführt.


    LG Acati

    Hallo liebe Forumgemeinde,


    ich bräuchte mal dringend Euren Rat. Folgender Fall:


    Arbeitnehmer ist in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das am 30. April endet. Der Arbeitnehmer erkundigt sich schon vorher, ob sein Arbeitsvertrag verlängert wird und erfährt Anfang April, das dies nicht der Fall sein wird.
    Der Arbeitnehmer meldet sich natürlich schon 3 Monate vorher vorschriftsmäßig beim Arbeitsamt und teilt dem Arbeitsamt schließlich die Entscheidung seines Arbeitgebers mit. Arbeitnehmer geht bereits auf Stellensuche und eventuell gute Aussichten auf einen neuen Job.


    Eine Woche vor Fristablauf (30. April) macht der Arbeitgeber nun eine Rolle rückwärts und möchte den Vertrag doch ein weiteres Jahr verlängern.
    Der Arbeitnehmer hat jedoch, weil er ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anstrebt und wegen dem ohnehin schlechten Arbeitsklima kein großes Interesse mehr an einer Weiterbeschäftigung.
    Das Arbeitsamt geht vom derzeitigen Stand davon aus, dass der Arbeitnehmer ab 30. April arbeitslos ist. Sollte der Arbeitgeber jedoch in seine Verdienstbescheinigung das Angebot einer Vertragsverlängerung erwähnen, könnte es möglicherweise Probleme geben.


    Meine Frage wäre: Muss der Arbeitnehmer, wenn er die Vertragsverlängerung nicht annehmen möchte mit einer Sperre seitens des Arbeitsamtes rechnen?


    Für die Beantwortung der Frage herzlichen Dank im Voraus


    LG, Acati

    Danke lacki :-)


    die Ausrechnung des Arbeitslosengeldes ist jedoch nicht das Problem, sondern die Urlaubsabgeltung.


    Ich habe gehört, dass sich das Arbeitslosengeld um die Tage des Anspruchs an Urlaubsgeld verringert.
    Bei 29 Tagen restlichen Urlaubsanspruch würden dadurch das Arbeitslosengeld erst 29 Tage später beginnen.


    Demnach bekäme ich erst ab Antragsstellung am 15.3. im Grunde erst ab 14.4 Arbeitslosengeld.
    Ob das so stimmt weiß ich allerdings nicht genau.
    Weiß jemand darüber Bescheid?

    Danke lacki für die schnelle Antwort.


    Einkommensbescheinigung des Ex-Arbeitgebers liegt zwar noch nicht vor, aber ich gehe ziemlich sicher davon aus das dieses Urlaubsentgeld aufgeführt ist; und auf dem Antrag muss ich es dann sowieso angeben.


    Wie genau wird diese Urlaubsabgeltung aufs Arbeitslosengeld berechnet?

    Hallo,


    es gibt leider noch ein Problem, wegen dem ich Eure Hilfe brauche.
    Mein Ex-Arbeitgeber schuldet mir noch 29 Tage Resturlaub. Wird diese Urlaubsabgeltung in irgendeiner Weise auf das Arbeitslosengeld berechnet?


    Danke schon mal für Eure Hilfe.

    Hallo,


    erst mal ein herzliches Dankeschön für Eure Hilfe.


    Nun ist bei mir leider ein neues Problem hinzugekommen.
    Anfang dieser Woche bekam ich von meiner Krankenkasse Post, in der mir erklärt wurde, dass nach Meinung des medizinischen Dienstes meine Arbeitsunfähigkeit zum 15.03.12 beendet wird. Folglich müsste ich mich auf dem Arbeitsamt melden und somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.


    Dabei bin ich aufgrund meines Gesundheitszustandes noch gar nicht in der Lage zu arbeiten. Für mich scheint das so, als wolle mich die Krankenkasse, nachdem mir vom Arbeitgeber gekündigt wurde, nur von ihrer "Gehaltsliste" haben.


    Zwar kann ich gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, aber damit würde ich ja paktisch eingestehen noch nicht arbeitsfähig zu sein, was mir möglicherweise Probleme beim Arbeitsamt einbringen könnte, da ich dort ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss und das Arbeitsamt deshalb vielleicht nicht zahlen würde.


    Ich will unbedingt vermeiden, dass ich dann ohne Geld da stehe und bin über jede Hilfe dankbar.

    hallo,


    ja, ein kindergeldanspruch besteht.


    Welches Bruttoeinkommen muss ich eigentlich zugrunde legen? Ich habe regelmäßig Überstunden geschoben und hatte Nacht- und Feiertagszuschläge? Werden diese ins Gesamtbrutto mit einbezogen oder nicht mitgerechnet?

    Vielen Dank für Eure schnellen Antworten!


    Eine Frage hätte ich noch. Mein Sohn ist 19 Jahre alt und lebt nicht mehr zu Hause.


    Muss ich auf dem Arbeitslosenantrag ein Kind ankreuzen, oder zählt es als Volljähriger nicht mehr als Kind?

    Hallo,


    ich bin neu hier und bräuchte dringend Eure Hilfe!


    Seit dem 1.4.2009 war ich bei einer Firma beschäftigt. Im April 2011 erkrankte ich schwerer. Seit Juni 2011 erhalte ich deshalb Krankengeld und inzwischen wurde mir von der Firma zum 15.03.12 gekündigt. Derzeit bin ich noch arbeitsunfähig (etwa noch für 1-2 Monate).
    Auf dem Arbeitsamt habe ich mich schon gemeldet und mir wurde gesagt, dass ich mich erst nach meiner Gesundung arbeitslos melden könne. Bis dahin alles logisch und verständlich.


    Meine beiden Fragen wären:
    1. Wenn ich gesund bin erfolgt die Berechnung des Arbeitslosengeldes dann nach dem letzten Lohn meines ehemaligen Arbeitgebers oder wird das Arbeitslosengeld berechnet nach der Höhe meines Krankengeldes, das ich seit nunmehr 10 Monaten beziehe.


    2. Wie lange ist die Bezugsdauer meines Arbeitslosengeldes, wenn ich fast drei Jahre (es fehlen jedoch zwei Wochen zu drei vollen Jahren) beschäftigt war?


    Vielen herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe!


    Acati