ZitatDer SB des Vaters beträgt 950€. Alles was darüber ist kann für den KU eingestezt werden.
Es ging darum, ab wann er die Hälfte zahlen müsste, da ist der Selbstbehalt von 950 und dann mein Rest, der über meinen Selbstbehalt geht, daher 1600 Euro.
Meine Rente beläuft sich auf knapp 1500 Euro, Unterhalt für meinen Großen war bisher immer 350 Euro Miete, den Rest zahlt mein Nochehemann, der damit den größeren Teil zahlt, aber leider nicht mehr zahlen kann.
Nein, habs schriftlich, das es nur 715 Euro sind. Es wurde mein Haus angerechnet, das ja abbezahlt ist, bis auf öffentliche Mittel, bei denen nur minimale Zinsen zu zahlen sind und es wurden meine Medikamente angerechnet, die ich wegen meiner Erkrankungen zahlen muss. Das Auto auf das ich angewiesen bin, darf leider noch nicht angerechnet werden, da das Versorgungsamt sich noch weigert mir das aG zu geben.
Noch was, Kindergeld bekomme ich momentan nur 28 Euro, weil man in Deutschland der Meinung ist, ich müsste nun im Ausland, in dem mein Mann lebt, das Kindergeld beantragen. Da die da noch langsamer arbeiten, habe ich das bisher auch noch nicht bekommen. Das mein Jüngster einen deutschen Vater hat, weiß das Amt, aber das interessierte dort Niemanden.