Beiträge von silencio51

    Nein, da hast du was missverstanden, bzw. ich habe mich falsch ausgedrückt.


    Wenn eine Schenkung nicht möglich ist (und ich habe bis gerade noch mal im Netz gründlich recherchiert, es stimmt wohl), dann werde ich meinem Bruder das Geld zurück zahlen.
    Das wird zwar lange dauern, aber rechtlich möchte ich da auf jeden Fall abgesichert sein.


    Trotzdem blöd alles. Ohne Auto ist man hier auf dem Land ziemlich aufgeschmissen. Es wäre sehr umständlich, wenn ich mit den ÖVM zur Arbeit müsste. Und in den meisten Stellenausschreibungen steht: "PKW erforderlich" oder auch "erwünscht". Sonst hätte ich vielleicht meinen 400 € Job nicht bekommen.


    Vielen Dank noch mal für deine kompetente Hilfe!


    LG
    silencio51

    Danke für die rasche Antwort!


    Nun ja, die Pfandrückgabe erscheint ja nicht auf meinem Konto, die Rückerstattung schon. ;)
    Und man weiß ja nie.


    Zu dem Auto: ich habe verschiedene Auslegungen gelesen, ob ein ALG II Empfänger ein Fahrzeug geschenkt bekommen darf oder nicht. Sofern das neue/gebrauchte Auto einen Wert von 7.500 € nicht übersteigt, sei das durchaus rechtens. Oder gilt das nur nur, wenn es das Erstfahrzeug ist?
    Wir haben überlegt, einen Kreditvertrag aufzusetzen. Dann wäre ich doch auch auf der sicheren Seite, oder?


    LG
    silencio51

    Ich habe aus aktuellem Anlass eine Frage an euch und hoffe, ihr könnt mir helfen:


    mein 22 Jahre altes Auto ist leider nicht mehr durch die TÜV-Prüfung gekommen. Im letzten Monat musste ich für das Jahr 2012 noch 242 € Kfz- Steuern ans Finanzamt zahlen.


    Mein Bruder möchte mir nun ein Auto im Wert von 2700 € schenken, das etwa die Hälfte an Steuern kostet.


    Ich würde also einen gewissen Betrag (ca. 120 €) vom Finanzamt erstattet bekommen.


    Wird dieser Betrag als Einkommen angerechnet?


    Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten!


    LG
    silencio51