Ich werde immer wieder von den Rahmenzeiten verwirrt. Aber sicher ist jemand hier sicherer als ich: Ich habe anderthalb Jahre gearbeitet, dann nahtlos ein Studium mit elternunabhängigem BaföG begonnen. ALG1 musste ich damals also nicht beantragen. Jetzt nach 3 Jahren ist das Studium zuende. Habe ich einen Anspruch auf ALG 1, wenn ich es jetzt beantrage? Und wenn ja, kann mir jemand bitte die Paragraphen sagen? Danke