Beiträge von Iri van Birgand

    Hallo,


    ich hatte Ende Dezember bei der Abgabe meines ALG II-Antrages auch ein Darlehn in Höhe von 875€ für die Mietsicherheit (bzw. bei mir Genossenschaftsanteile) beantragt.
    Ich hatte den Mitarbeiter vom JobCenter gefragt, ob das Darlehn tilgungsfrei sei. Sei Antwort war (wie üblich), das mir bis zur vollständigen Tilgung 10% vom Regelsatz abgezogen werden. Damit war ich nicht einverstanden.
    Da ich die Wohnungsübernahme nicht gefährden wollte, habe ich dem erst einmal zugestimmt, aber schon mit der Vorsatz, das einem Anwalt zur Prüfung zu übergeben.
    Nach dem das Geld bei der Vermieter/Genossenschaft gutgeschrieben wurde (Mitte Januar), habe ich ich mir einen Beratungsschein bei Amtsgericht geholt und bin zu einer Fachanwältin für Sozialrecht gegangen, der ich den Fall schon vorher telefonisch erklärt hatte.
    Die Anwältin hat für mich einen Widerspruch verfasst und an das JobCenter geschickt.
    Für Februar wurden mir die 10% noch abgezogen, aber heute habe ich den Nachricht von der Anwältin bekommen, das das JobCenter dem Widerspruch stattgegeben hat und ich das Darlehn nicht mehr zurückzahlen muss - mir werden keine 10% des Regelsatzes mehr abgezogen.
    Ein aktualisierter Leistungsbescheid lag dem Schreiben vom JobCenter gleich mit bei.


    Die Anwältin hat sich in dem Widerspruch auf den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 30.09.2011 (S 37 AS 24431/11 ER) bezogen.


    Ich hoffe es hilft auch Anderen weiter, weitere Infos gerne per PN.