Beiträge von Fidemeister

    Hallo!


    Ich werde über kurz oder lang wirtschaftlich bedingt meinen Job verlieren und überlege nun wie es dann weiter gehen könnte - auch was den Thema Kindes- und Ehegattenunterhalt betrifft. (Geschieden, 3 Kinder mit Ex (20/18/14J.), jetzt in neuer Lebensgemeinschaft aus der 2 weitere Kinder (6/10J.) hinzugekommen sind).


    Aufgrund meines Alters und meines Berufs wird es eher schwer, einen neuen Job zu finden. Aus diesem Grund ist jetzt eine meiner (Reserve)Überlegungen, mich in die Selbstständigkeit zu begeben und zB ein Kleingewerbe anzumelden. Ich rechne nicht damit, dass diese Selbstständigkeit von Anfang an viel abwerfen wird.


    Nun zu meiner Frage:


    Ich zahle gerne Unterhalt und verstehe dies auch als meine Pflicht. Was ist aber, wenn ich dies mangels Masse nicht mehr kann? Muss ICH mich dann dadrum kümmern indem ich zB zum Sozialamt gehe, oder wird dies zur Aufgabe meiner EX gemacht? Mit anderen Worten: ist der Unterhaltspflichtige, oder der Unterhaltsempfänger derjenige, welcher sich mit den entsprechenden Ämtern auseinander zu setzen hat?


    Vielen Dank!