Beiträge von editor

    guten tag
    nehmen wir an 2 personen leben in einem einfamilienhaus mehrere
    stockwerke 2 küchen 2 badezimmer usw. die personen sind miteinander
    verwand (grossvater enkel) grossvater ist der eigentümer bezieht rente
    enkel beantragt hartz 4 ist es möglich sich die kosten für unterkunft und
    heizung im rahmen eines mietvertrages zwischen den beiden erstatten zu
    lassen oder wird das im allgemeinen nicht akzeptiert es ist nämlich so
    das 1 stockwerk genau den vom der arge zugestandenen 50 qm ent-
    spricht mit bad kochecke usw. danke im vorraus für die antwort