Mit 25 bildest du deine eigene BG auch wenn du noch bei deinen Eltern wohnst.Du hast also Anspruch auf Leistungen und deine Eltern müssen nicht mehr für dich aufkommen.
So einfach ist das nicht. Es gilt nämlich zunächst die Unterhaltsvermutung § 9(5) SGB II: "Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."