wo liegt dann das Problem es einem jungen Menschen zu bewilligen, wenn die Bafögstelle schon negativ beschieden hat!?
Sag mal, versuchst du auch mal, die Gesetze zu verstehen oder interpretierst du immer ala Pippi Langstrumpf.
Noch mal langsam: Nach Aussage des TE hat das Bafög-Amt entschieden, dass kein Bafög-Anspruch besteht, da die Eltern aufgrund des Einkommens unterhaltsfähig sind. Somit ist offenbar die Ausbildung dem Grunde nach förderfähig und damit scheidet eine Förderung nach SGB II aus, da hat der SB im JC auch kein Ermessen. Es geht nicht darum, ob jemand Bafög bekommt, sondern ob die Ausbildung selbst dem Grund nach förderfähig ist. Ist auch so vom BSG bestätigt.