Ich weis, dass Sachbearbeiter hierüber nicht gerne reden, da sich das Jobcenter liebend gern den anrechenbaren Teil des Einkommens des Sohnes einverleiben möchte.
Kann ich nicht nachvollziehen, ich bin kein SB.
Ich weis, dass Sachbearbeiter hierüber nicht gerne reden, da sich das Jobcenter liebend gern den anrechenbaren Teil des Einkommens des Sohnes einverleiben möchte.
Kann ich nicht nachvollziehen, ich bin kein SB.
So wie Du es beschreibst GG 52 wäre es zutreffend. Aber was Sagen Richter dazu ?
Kann mir nicht vorstellen, dass die Richter deiner Logik folgen.
Dann ist es schwierig. Der Mai ist gezahlt. Im Juni ist kein Anspruch mehr, das Gehalt fließt am 1. zu. Du hast eigentlich keine Ansprüche mehr gegenüber dem JC. Könntest höchstens beim Arbeitgeber um Vorschuss bitten.
Mit deiner Logik hätte man im Endeffekt das Recht, dass man bei Mietmängeln einen höheren Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt zu Lasten der KdU hat. Versuche das mal, einem Richter beizubringen.
Wenn das Gehalt wirklich erst am 1.6. gezahlt wird, besteht für den Mai noch voller Alg II-Anspruch (Zuflussprinzip). Ansonsten Darlehen nach § 24 (4) SGB II.
! Ein 20-jähriger ist doch vor dem Gesetz kein Kind mehr!!!
Es ist verwandtschaftlich immer das Kind seiner Eltern. Die Frage der Mündigkeit ist was anderes. Die tritt nach Gesetz mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Im SGB II ist deshalb immer von Kindern die Rede und dann gibt es entsprechende Eingruppierungen (volljährig, unter 25, ..)
Am KIndergeld ändert sich nichts. Du (bzw. ein Elternteil für dich) hast Anspruch, da du dich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindest (§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG). Das Einkommen ist dabei unrelevant.
Mit der Mietminderung bringt der Mieter zum Ausdruck, dass die Wohnung Mängel hat und somit die Miete nicht wert ist. Der Vermieter hat dadurch einen finanziellen Nachteil und wird dadurch mehr oder weniger gezwungen, die Mängel zu beseitigen um wieder volle Miete zu erhalten. Den finanziekllen Vorteil hat während der Zeit derjenige, der die Miete zahlt. Und das ist nun mal beim Nichthilfebdürftigen der Mieter selber, beim Alg II-Empfänger der Staat.
Ja. BG ist BG.
Folgende Situation würde Eintreffen. Der Mieter ist Hartz IV Empfänger und erhält durch das Jobcenter die Miete. Im Verlauf der Mietzeit tritt ein berechtigter Mangel auf der zu einer Mietminderung führt. Ist der Leistungsbezieher dazu verpflichtet den Betrag der Minderung an das Jobcenter zurück zu Erstatten ?
Aber ja. Die Miete wird durch das JC zusätzlich zur Regelleistung in der notwendigen Höhe gezahlt. Somit besteht in den Monaten mit der niedrigeren Mietzahlung auch ein niedrigerer Anspruch gegenüber dem JC.
Sollte zum Bsp. im Nachhinein im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung sich ergeben, dass die Mietminderung unberechtigt war und die Miete nachzuzahlen ist, müsste diese Nachzahlung auch vom JC übernommen werden.
Könnte auch eine berechtigte Frage sein wo steht denn was im SGB II zu eheänliche Gemeinschten zwischen Schwule oder Lesben. Gilt dazu auch wenn diese länger als ein Jahr zusammenleben ?
Dann lies das Gesetz mal genau: Dort steht nur "Partner". Und das schließt gleichgeschlechtliche mit ein.
In der Erläuterung zum § 7 steht dann auch: "Mit der Neufassung des § 7 Abs. 3 Nr. 3c bildet im Gegensatz zu § 7 Abs. 3 Nr. 3b a. F. nunmehr neben der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft jede Einstehensgemeinschaft im Sinne dieser Vorschrift eine Bedarfsgemeinschaft. Bislang wurden nur die eheähnlichen und damit heterosexuellen Gemeinschaften als Bedarfsgemeinschaft angesehen, gleichgeschlechtliche partner-schaftsähnliche Gemeinschaften blieben außer Betracht. Die neue Vorschrift stellt allein auf den Willen dieser Gemeinschaften ab, für-einander Verantwortung tragen und füreinander einstehen zu wol-len. Nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift müssen die Ge-meinschaften nach verständiger Würdigung weiterhin einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft ähnlich sein.
Wenn ich in einer WG mit 4 anderen wohnen würde, müssen die sich doch wegen mir nicht alle durchsuchen lassen
Bei einer WG mit mehr als 2 Bewohnern besteht nicht der unmittelbare Verdacht einer BG. Da wird das JC in der Regel nicht aktiv.
Ich würde bei dieser Service GmbH mal nachfragen wozu diese Daten gebraucht werden denn eigentlich gehen diese vertraulichen Daten keinem etwas an. Warum solltest du dies offen legen.
Das Ziel dieses Coachings ist es, das Unternehmen der TE zu beraten, dass es gewinnmäßig in eine Zone kommt, in der man von Alg II unabhängig wird. Dazu müssen die Zahlen der Vergangenheit analysiert und daraus Wege für künftiges Handeln abgeleitet werden.
Anstatt zu meckern sollte sie froh sein über diese Unterstützung seitens des JC. Denn wenn man so eine Unternehmensberatung selbst bezahlen will, wird es sehr teuer.
Alg I gibt es nur, wenn man in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig tätig war. Das ist bei dir nicht der Fall.
aha, gibt es da keine durchführungsbestimmungen, die die vorgehensweise festlegen?
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Genau. In Deutschland ist zwar vieles, aber nciht alles bis ins Detail geregelt.
Da wir hier keine Hellseher sind, können wir nicht wissen, wie dein SB es handhabt. Frage also dort nach.
Keine Angst. Diese Meldepflicht bezieht sich nur auf diejenigen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet. Trifft bei dir somit nicht zu.
bleibt über die 100€ danach nur noch der 1/5 Teil jedes € -!
Von dem Geld der Tante würde ihm gar nichts bleiben, weil sich der 20%-Freibetrag ausschließlich auf Erwerbseinkommen bezieht.
Ab dem 03.04.12 ist dein Anspruch entfallen, somit stehen nur anteilig der 1. u. 2. zu.
Nach § 10 SGB II muss sie sich, bis das Kind 3 Jahre ist, nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Somit ist auch ein Verweis auf vorrangiges ALG I falsch.