Ich würde dir raten einen Anwalt aufzusuchen. Wenn du in der Gewerkschaft bist oder im SoVD kannst du ja dort anfangen. Der SoVD nimmt dich eventuell ohne Wartefrist auf. So weit mir bekannt ist, sind bei Einzelpersonen die Grenzwerte für Eigentumswohnungen 80qm und beim Haus 90qm. Höhere Werte sind teilweise Ermessensache. Bei 120qm wären das eine Überschreitung von ca.45%. Wenn du nicht untervermieten kannst , versuche doch, daß man dir nur diese 45% von den Nebenkosten oder einen Teil der Nebenkosten abzieht.