Danke erstmal für die Antwort, habe zwischenzeitlich viel recherchiert und sämtliche Beratungsstellen besucht.
Nun konnte mir dennoch keiner mit 100%-iger Sicherheit sagen, ob man im Urlaubssemester, ALGII -Anspruch hat oder nicht.
Weiß da jemand von euch genaueres??
Ist das nicht eigentlich schon gesetzlich eindeutig geregelt? Man hat im Urlaubssemester keinen BAfög-Anspruch, schließlich studiert man ja in dieser Zeit nicht weiter....sonst würde man ja logischerweise kein Urlaubssemester beantragen....
In einigen Fällen war es wohl so , dass es gewährt wurde,
in anderen wiederum nicht, da man ja trotz Urlaubssemster immatrikuliert sei und es irrelevant sei, dass man in diesem Falle keiner förderungsfähigen Ausbildung nachgeht,
in andeern Fällen mussten die Antragssteller mehrmals Widerspruch einlegen
Habt ihr da Erfahrung?
Würde mich sehr über eure Antworten freuen