Beiträge von Ossieastborn

    Also wie ich bei meinem eigenen Anliegen jetzt herausgefiltert habe, kannst du ohne weiteres ausziehen und hast dennoch ein Anrecht auf Hartz 4, vorrausgesetzt, deine Eltern werfen dich raus (was auch im Guten geht)


    "Es gibt für Eltern keine Pflicht, ihr Kind, wenn es volljährig ist, weiter bei sich wohnen zu lassen, da lt. BGB die elterliche Betreuungs- und Aufsichtspflicht mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes endet. Eltern haben also grundsätzlich das Recht, ihr volljähriges Kind "vor die Tür zu setzen". Egal ob das im Guten oder Bösen geschieht.
    In einem solchen Fall greift dann die Härtefallregelung nach § 22 Abs. 5 S. 2 und 3 SGB II, womit auch ein volljähriges Kind unter 25 Jahren Anspruch auf eine eigene Wohnung, die Übernahme der (angemessenen) Kosten derselben und den vollen Regelsatz für Alleinstehende hat."

    Ja danke, zur Not hätte ich die Differenz auch gezahlt..ausserdem sind die JC die ich bisher kennengelernt hab auch garnicht so schlimm.
    Also, zusammenfassend: Sie kann ausziehen, wenn ihre Mutter dies will und unterstützt (Rauswurf) und dann tendenziell auch Hartz 4 beziehen (wird aber wohl nichts bekommen wegen HWR und KG, eventuell nur anteilig etwas zur Miete).


    Bleibt noch offen, obs dann auch eine Erstausstattung gibt und inwiefern ich dabei zum "verhängnis" werde, da ich nicht berechtigt bin und die halben Kosten zu Lebensunterhalt und Miete übernehme. (ob sie dann tatsächlich noch irgendwas bekommen würde?)

    naja, immerhin 61 Jahre alt.
    Also die Wohnung wird gemäß der Tabelle für Hamburg Baujahr 68-77 (der Stadtteil wurde 67-72 gebaut) nicht mehr als 381 kosten (2 Personen) Höchstgrenze für 1 Person ist 318...sollte die Wohnung nun wie meine 350 kosten, gibt es die Möglichkeit das sie selbst dazuzahlt? (sie arbeitet noch nebenbei)

    Glaube ich nicht, ist eine Sozialbauwohnung in HH Osdorf (falls das jemandem was sagt) etwa 60 m², ich selbst lebe alleine in einem "Neubau" (1988) mit 56 m², das wurde auch problemlos bewilligt, Ausserdem vermute ich, dass man ihr ob des alters keinen Umzug zumuten wird. Werden wir aber natürlich noch abklären vorher.

    Hm, wenn ich dich richtig verstehe, kommt es also auf das JC an? Also einfach mal auf gut Glück versuchen?
    Ich verstehe den Auszug den ich oben gepostet habe dahingehend, dass es eben auch geht, wenn es im guten, also ohne "Zerrüttung" geschieht.


    Aber erstmal Danke bis hierhin :)


    Gawain : Also die Mutter würde schon gerne nach 40 Kinderbetreuenden Jahren wieder etwas Ruhe haben, würde das reichen?

    Weil sie nach dem Auszug bzw. mit beginn des Studiums kein Hartz 4 mehr bekommt (Es also nicht um das beantragen desselben geht), es nicht um den Auszug per se, sondern die Erstausstattung geht und die Frage ist, ob man eine Dringlichkeit feststellen kann, dadurch das sie Halbwaise ist und ihre Mutter 61 etc.
    Das hier ist doch ein völlig anderer Fall als in dem von dir genannten Thread


    zum 1:
    Wie wäre es denn, wenn sie mit Genehmigung auszieht? Bei den Leistungen würde es sich ja lediglich um den Zeitraum Mai/Juni-Oktober handeln, theoretisch also nur sekundär von Bedeutung, da duch KG und HWR + meinem Einkommen ja genug für den Lebensunterhalt da ist.
    Das wichtige ist eben die Erstausstattung. Wenn ich dich richtig verstehe wird sie das also in keinem Fall bekommen?


    Hab mich wohl im Begriff vertan, ich meinte die eheähnliche Lebensgemeinschaft, ich glaube aber, die kann man eh nur beantragen, wenn man schon zusammenwohnt.


    Ich meine mal gehört zu haben, dass man durchaus eine Partnerschaft (auch ohne Heirat/eheähnliche Gemeinschaft) als Auszugsgrund angeben kann, auch unter 25, bin mir da aber eben nicht sicher.
    Hab da mal was aus nem anderen Forum rausgesucht:
    Es gibt für Eltern keine Pflicht, ihr Kind, wenn es volljährig ist, weiter bei sich wohnen zu lassen, da lt. BGB die elterliche Betreuungs- und Aufsichtspflicht mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes endet. Eltern haben also grundsätzlich das Recht, ihr volljähriges Kind "vor die Tür zu setzen". Egal ob das im Guten oder Bösen geschieht.
    In einem solchen Fall greift dann die Härtefallregelung nach § 22 Abs. 5 S. 2 und 3 SGB II, womit auch ein volljähriges Kind unter 25 Jahren Anspruch auf eine eigene Wohnung, die Übernahme der (angemessenen) Kosten derselben und den vollen Regelsatz für Alleinstehende hat.


    Würde es also eine Chance auf das EAG geben, wenn ihre Mutter sie einfach "rauswirft"?

    Natürlich darfst du auch unter 25 ausziehen, allerdings (mit anrecht auf ALG II) nur in dringenden Fällen, z. B. Gewalt, Arbeit weit weg, rauswurf etc.


    Hast du schon versucht etwas zur Untermiete bzw. WG mäßiges zu suchen?


    Warum bekommst du kein Kindergeld? du bist doch noch unter 25/27 (irgendwas wurd da doch geändert) und erreichst sicherlich nicht das Einkommen, welches du haben müsstest, damit es gestrichen wird. Oder bekommen das deine Eltern ausgezahlt? wenn ja, kannst du einfach die Auszahlung an dich beantragen.


    Sowieso solltest du nachfragen (also bei der Familienkasse) ob du ein Anrecht darauf hast. Wenn du eine Fachhochschulreife hast, warum dann nicht studieren und über das Bafög den Lebensunterhalt erhalten?


    Übrigends: Wenn du kein Anrecht auf Bafög hast, weil deine Eltern zu viel verdienen, kannst du dir deinen Unterhalt bei ihnen einklagen. Wenn dein Vater also das nächste mal droht, droh zurück und sag ihm er soll dir die Wohnung dann halt bezahlen.

    Hallo und schönen guten Abend,


    ich bin neu, deswegen hoffe ich, man wird es mir nachsehen, wenn es die Frage schon gibt oder ich sie im falschen Bereich stelle.


    Zur Frage:
    Ich bin Student, 23, beziehe 506€ Bafög und 600 € Studienkredit + 184€ Kindergeld. Lebe alleine und zahle 350 warm in Hamburg. Um mich geht es jedoch nicht, denn folgendes ist der Fall:


    Meine Freundin ist 19 (wird im Juni 20) und möchte gerne im Mai/Juni mit mir zusammenziehen (möglichst eine neue Wohnung). Ihre Mutter bezieht Hartz 4 und sie als (noch) Schülerin dementsprechend auch. Zusätzlich erhält sie Halbwaisenrente und Kindergeld. Ab Oktober wird dann auch sie ihr Studium beginnen.


    Das Problem ist nun, dass wir, wenn wir zusammen ziehen, neue Möbel benötigen werden, weswegen ich gerne gewusst hätte, ob sie einen Anspruch auf Erstausstattung von der Arge hat. Ich zweifle daran, da sie tendenziell auch weiterhin bei ihrer Mutter wohnen kann (Wohnt in HH, Studium wird ebenfalls in HH sein) und noch unter 25 ist. Zusätzlich ist sie nach abschluss der Schule und mit beginn des Studiums nicht mehr Hartz 4 berechtigt, was die Zweifel vergrößert.


    Frage 1 wäre also, ob sie eben den Anspruch hat. und Ob sie dann überhaupt noch Leistungen bis Oktober (studienbeginn) beziehen kann, bzw. in welcher Höhe.
    Daraus ergibt sich Frage 2: denn sollte dem nicht so sein, was tun? Muss sie bei ihrer Mutter (61) wohnen bleiben oder müssen wir alles selbst bezahlen? Gibt es möglichkeiten, die Erstausstattung woanders zu beantragen? (Ich selbst habe diese 2 mal bekommen, einmal vom Jugendamt und einmal, 2 Jahre später von der Arge) Lässt es sich vielleicht als dringend deklarieren im Bezug auf das doch hohe Alter ihrer Mutter und dem Umstand der Vaterlosigkeit?
    Oder aber, würde es etwas ändern, wenn wir z. B. eine eingetragene Partnerschaft anmelden und somit den Auszug begründen? Würden meine Eigenen Lebensumstände dann eventuell ein Hindernis sein?


    Ich weiß, langer Text und Fragen über Fragen, aber ich hoffe irgendjemand versteht mein Anliegen und kann mir helfen.


    Bis dahin, einen schönen Abend noch