Beiträge von TDE

    Zumal man die Businesskleidung auch in der Freizeit tragen kann. Es handelt sich m. E. nicht um spezielle Arbeitskleidung.


    So kann man das nicht sehen. Schließlich wurde die Kleidung dennoch für den Arbeit angeschafft und muss wegen der häufigen Nutzung auch entsprechend gereinigt werden. In der Freizeit ziehe ich sicherlich auch keine Businesskleidung an.
    Aber gut, offenbar lohnt sich die Klage nicht.
    Danke für die Antworten.

    Hallo.


    Ich habe im Jahr 2016 für 6 Monate ALG II (Aufstockung) bezogen, nebenher aber in Teilzeit bei einer Bank gearbeitet. Seit dem 1. Januar 2017 arbeite ich in Vollzeit.


    Nachdem die Berechnung auf Grundlage meines ersten Gehaltes erfolgte, sich später meine Einnahmen aber durch Zulagen für Wochenend-/ Nachtarbeit, Leistungszulagen und Bekleidungspauschalen erhöhte, muss ich nun die überzahlten Betrag zurücküberweisen.


    Meine Frage ist nun folgende: Mindestens die Bekleidungspauschale der Firma für Businesskleidung ist zweckgebunden. Lt. Jobcenter wird diese jedoch zum Grundfreibetrag von 100 Euro angerechnet. Da die 50 Euro Bekleidungspauschale + die Versicherungspauschale von 30 Euro diese 100 Euro nicht überschreiten, wurde mein Einspruch abgelehnt.


    Im Internet fand ich ein Gerichtsurteil, welche sogar die Nachtarbeit als zweckgebunden ansah und diese als nicht anrechenbar deklariert.


    Ich würde gerne wissen, ob die Begründung meines Jobcenter rechtens ist oder ob ich u. U. klagen soll.


    Vielen Dank für eine Hilfe,


    LG Sven

    Vielen Dank erstmal für deine Antwort. Das klingt ja schonmal sehr gut. Wie hoch muss denn das Einkommen sein? Kann da man pauschal eine Mindest- oder Höchstgrenze nennen?

    Hallo. Ich bin Student im 7. Semester und bekommen, weil ich die Höchstförderdauer überschritten hab kein BAföG mehr. Nun arbeite ich an der Uni, jedoch für nur 178 EUR. Das reicht natürlich nicht zum leben. Also wollte ich Wohngeld beantragen. Meine Mutter hat mir jedoch 4000 EUR für ein Jahr bzw. 10 Monate auf mein Konto überwiesen. Auch das reicht nicht, da mein Zimmer allein schon 260 EUR kostet + Versicherung 150,- da ich über 30 bin. Nun wollte ich mal fragen, in wie weit sich diese 4000, inwzischen eher 3000 EUR auf mein Antrag auswirken könnten.
    VG Sven