richtig das kindergeld ist nicht mmir zugeschrieben sondern meinem kind.
und das mit ausbildungsabbruch das wissen die ja, aufgrund dessen hab ich eben diese 30% sanktion bekommen, aber was ich gelesen habe da habe ich mal schlau gemacht. ist das die das bloß von dem regelbedarf abziehen dürfen und nicht von der miete.
Rechtsgrundlage ist hier § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II:
(1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe
um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, ....
Mieten fallen nicht unter §20 SGB II
Mieten sind keine Regelleistungen!
Ist dann jetzt nun rechtens?? Bzw. wie kann ich jetzt gegen das Jobcenter vorgehen?