Beiträge von Quibbel

    Hallo,


    bin nun leider auch in die Lage geraten einen Hartz IV - Antrag stellen zu müssen, da ich nach meinem Studium noch keine Arbeit gefunden habe. Jetzt habe ich aber ein allgemeines Problem mit der Antragsstellung und hoffe hier hat jemand eine Idee, wie ich das am vernünftigsten anstelle. Die Situaltion ist wie folgt:


    Offiziell bin ich bis zum 31.01.2012 noch als Student eingeschrieben und beziehe bis zu diesem Zeitpunkt auch noch meine Waisenrente (die mir für Januar zum letzten Mal gezahlt wurde, zukünftig erhalte ich als keine weiteren Zahlungen dieser Art, auch wenn das offizelle Datum der Zahlungseinstellung der 31.01 ist) die ich ja trotzdem als Einkommen angeben müsste, (oder?) Für Januar hätte ich daher keinen Anspruch auf Hatz IV, oder eben nur auf einen zu vernachlässigenden Betrag. Jedenfalls möchte ich die Leistung eigentlich erst für Februar beantragen, aber eben schon jetzt und nicht erst am ersten Februar, um das Geld hoffentlich einigermaßen pünktlich zu erhalten. Im Antragsforumalar kann ich aber weder auf das eine (dass ich für Januar zwar noch Weisenrente gezahlt bekommen habe, aber ich diese nun nichtmehr erhalte), noch auf das andere (dass ich den Antrag nicht schon für ab sofort stellen möchte, sondern ab Februar) aufmerksam machen und nachdem was ich bisher bei Ämtern erlebet habe, glaube ich ehr nicht, dass man von selbst darauf achten wird.


    Wie stelle ich jetzt also am klügsten meinen Antrag?


    Hoffen auf hilfreiche Antworten und danke an dieser Stelle allen fürs Durchlesen!

    Hallo zusammen,


    ich habe mich gründlich in diesem Forum umgesehen, konnte dadurch aber einige Unklarheiten, die ich bezüglich Hartz IV habe noch nicht beseitigen. U.a. der Vermögensfreibetrag gibt mir noch immer Rätsel auf, daher möchte ich hier kurz meinen Fall schildern und hoffe irgendjemand kann mir weiterhelfen:


    Ich bin 25 Jahre (150Euro x 25Jahre = 3750 Euro Freibetrag, stimmt das soweit?) und habe gerade mein Studium beendet, bin jedoch noch auf Arbeitssuche. Bis ich hoffentlich endlich eine Arbeit finde bin ich ab Februar wohl erstmal auf Hartz IV angewiesen. Jetzt habe ich aber vor einigen Jahren eine sog. fondsgebundene Rentenversicherung mit Teilauszahlung abgeschlossen, die ich hier offensichtlich berüchsichtigen muss. Besagte Versicherung hat einen Rückkaufswert von etwa 1500 Euro, liegt also unter meinem Freibetrag. Nur ist der Rückkausfwert überhaupt der Wert, mit dem ich rechnen muss, oder was ist hier mit Wert der Versicherung gemeint?


    Vielen Dank fürs Lesen und ich freue mich über jede hilfreiche Antwort