Danke, Turtle, für Deine Antwort. Heisst das denn, dass ich einen Kurzzeitjob (Aushilfe) für einen Teil der Sperrfrist oder für die ganze Sperrfrist annehmen kann? Oder gar keine Tätigkeit ? Danke vorab
Beiträge von Mixel
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Hier bin ich noch mal. Lese soeben, dass man während einer Sperrfrist ALG II beantragen kann. Heißt das, dass man nicht einen kurzfristigen Zeitjob annehmen kann und und sich selbst damit über Wasser halten kann statt ALG II für die Sperrfristzeit zu beantragen? Ich will so wenig wie nötig beantragen....Danke für die Info, wenn jemand Bescheid weiß.
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Kann mir jemand sagen, ob ich während der Sperrfrist vor dem ALG 1 eine Honorartätigkeit annehmen kann oder ob und wieviel ich durch zeitlich befristete Jobs in der Zeit verdienen darf ? Ich werde bis Ende Februar arbeiten und mich nach über 40 Jahren im Job verabschieden. Weil ich selbst gekündigt habe, rechne ich mit einer Sperrfrist. Danke vorab.