Guter Punkt.
Aber warte mal
Zitat
Jedoch: Eine Unterhaltsverpflichtung besteht umgekehrt nur, soweit die in Anspruch genommene Person in der Lage ist, den Unterhalt ohne Gefährdung ihres eigenen Bedarfs zu bezahlen (Leistungsfähigkeit)(Quelle: Wikipedia).
hm..?! was nun?
Mein Einkommen wird ja auf ALG2 reduziert wegen der KG-Anrechnung, also kann ich meine Mutter finanziell nicht unterstützen und wir wirtschaften eigentlich bis auf Salz und Klohpapiert nicht miteinander.
Also sind wir auch keine Wirtschaftsgemeinschaft(da muss man ja nur wiederprechen) und damit Hausgemeinschaft.
ZitatDa Ihr aufgrund deines bedarfsdeckenden eigenen Einkommens keine BG mehr bildet, und wenn Ihr Euch nur die Wohnkosten teilen wollt, aber nicht gemeinsam wirtschaften wollt, dann lebt Ihr finanziell im Sinne einer WG zusammen - und deine Mutter hat für ihren Anteil an der Wohnung denselben Anspruch, als würde sie eine 1-Pers.-Whg. für sich alleine haben. .wobei gilt
Übrigens ist das mit Bafög etwas anderes. Da steht eindeutig drinnen.