wieder so eine unverschämte anfrage. nichts leisten, aber es sich auf kosten anderer in eine 90 qm-wohnung bequem machen wollen.
die anfrage zeigt zudem auch, dass ihr es wohl dauerhaft auf staatliche unterstützung abgesehen habt. aber daraus wird allerdings nichts, denn ihr seit nicht die ersten, die auf diese art und weise abzocken wollen.
nach einem jahr werdet ihr nämlich als bedarfsgemeinschaft eingestuft, also 60 qm gibt es dann. daher wird euch auch kein jobcenter den traum einer kostenlosen größen wohung genehmigen. auch ein verantwortungsvoller mieter würde sowas nicht machen, denn da ist ein mietausfall vorprogrammiert.
und denkt mal bitte daran, dass in der regel eine 5-köpfige familie auskommen muss.
Sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt! Wir wollen keine 90m² große Wohnung haben, sondern ich wollte lediglich wissen, ob wir in einer WG vom Amt weiterhin getrennt betrachtet werden (also quasi jeder von uns theoretisch weiterhin einen Anspruch auf 45m² hat) oder ob für zwei Personen automatisch ein anderer Satz gilt.
Ob wir also als zwei getrennte Personen oder als Haushaltsgemeinschaft oder als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. Und wie groß und teuer eine Wohnung letztlich sein darf.
Die Unterstellung, dass wir quasi Schmarotzer und Abzocker wären, habe ich mal überlesen... Du kennst uns doch gar nicht und weißt nichts über uns, aber glaubst, uns sofort durchschaut zu haben! Es ist immer einfach, alle HartzIV-Empfänger über einen Kamm zu scheren, gell??