Lass dich davon nicht abhalten. Deinem Umfeld kann es doch schnurz sein, was du mit deinem Leben machst. Es ist dein Leben und du hast nur eines davon. Hör auf dein Herz, nicht auf die Gesellschaft die ohnehin vorgibt etwas zu sein, das sie nicht ist. Zieh dein Ding durch, wenn du dabei ein gutes Gefühl hast und überhöre die schnippischen Kommentare einfach. Du weißt, wofür du es tust.
Beiträge von Leuchtturm
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Aha, ich verstehe.
Na, wenn du dich im Betrieb sowieso nicht wohl fühlst, dann hat das später auch nicht mehr viel Sinn. Deswegen würde ich die Ausbildung kündigen, wenn es möglich ist. -
Hallo!
Den Ausbildungsvertrag gleich kündigen? Gibt es da keinen anderen Weg? Käme für dich denn eine Ausbildung in Teilzeit infrage? Das wäre immerhin ein besserer Weg als deine Ausbildung gleich zu beenden.
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Ich frage mich, wieso ihr überhaupt Mietschulden habt. Das Jobcenter gewährt euch doch Leistungen für die Unterkunft. Also kann man, wenn man das Geld nicht verprasst, nicht in Mietschulden kommen. Oder sind das ältere Schulden, die vor dem Arbeitslosengeld II entstanden sind?
Und ja, sie dürfen das Geld anrechnen, da Betriebskosten die eine Sache sind, Miete ist die andere. Das Jobcenter kann ja nichts dafür, dass ihr Mietschulden habt. Rechtlich hat das Hand und Fuß. -
also wirklich, deine performence hier im forum als vermeindlicher sachbearbeiter einen jobcenters ist vällig unakzeptabel.
Also echt. Was soll das bitte? Wieso sollte ich lügen?
Ich könnte Turtle ne PN schreiben und ihr meine Daten geben. Dann schreibt sie mir ne E-mail und da sie alle internen Dinge einsehen kann, wird sie auch mich finden.
Aber eigentlich habe ich es nicht nötig, mich hier zu rechtfertigen. Wenn Turtle1972 damit einverstanden ist, können wir das gern machen. Beweis genug? Mein Gott ... -
Doch, habe ich auch schon erlebt. Und -entgegen der Personalpolitik meines JCs- haben die dann tatsächlich nach der Befristung keine Entfristung bekommen und mussten gehen.
Leuchtturm hat jedoch gerade mal 3 Wochen hinter sich. Er/sie kann sich engagieren und lernen. Im Prinzip ist es noch nichtmal schlecht, nicht ewig eingearbeitet zu werden, sondern ins kalte Wasser geschmissen zu werden. So ging es mir im Sozialamt, wo ich am ersten Tag eine Akte bekam "zum Nachvollziehen" und am zweiten Tag die Sprechzeit machen musste, weil meine Kollegin, die sonst für einmalige Beihilfen zuständig war, Urlaub hatte.
Leuchtturm, auch wenn du es nicht glaubst: ich wünsche dir viel Glück. Und ich wollte dir lediglich die Augen öffnen, mit welcher Motivation man an etwas herangehen sollte und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu informieren. Es gibt Leute, die machen 0815-Arbeit und es gibt andere. Es liegt an dir. Im Übrigen gibt es auch ein Behördenforum, wo man viel lernen kann. Wenn man eben will. Und es einem nicht nur um sich persönlich geht.
Turtle
Ich bin dir für jeden Tipp dankbar, Turtle. Das meine ich wirklich so. In ein paar Monaten sprechen wir uns vielleicht wieder, dann kannst du mich nach meinen Kenntnissen abfragen. Bis dahin, alles Gute für dich!
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Also dieser Leuchtturm scheint wohl eher ein Armleuchter zu sein :D. Man kann hier vieles sein, der Kaiser von China oder auch ein SB... wer's denn glaubt. Oder haben wir wirklich derartige Schießbudenfiguren in den Ämtern sitzen?
Glaub was du möchtest. Wenn es nicht um den Schutz meiner Daten ging, hätte ich dir gern meinen Arbeitsort, E-Mail-Adresse und Durchwahl genannt.
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Am besten sag ich wohl nix mehr, was dich anspricht, denn ich kann wohl sagen was ich will: nichts ist dir recht. Ist mir auch egal. Für mich ist die Diskussion des Zufallprinzips für heute erledigt.
Mach's gut und weiterhin viel Erfolg!
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Klar ging es in meiner Frage um mich. Aber ich habe für die Zukunft gelernt. Ich verstehe das Zuflussprinzip und habe es vorher auch verstanden, nur hatte ich gedacht, dass es im JC andere Vorgaben bzw. Richtlinien gibt. Also habe ich doch eigentlich alles, was ich wollte. Was ist falsch daran, etwas für sich selbst zu ermitteln? Eigentlich nichts.
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Weißt du was? Ich habe nichts anderes getan als das, was du mir soeben vorgeschlagen hast. Ich habe mich BELESEN! Ich habe etwas für MICH und die Leistungsgewährung getan, sodass ich es zukünftig weiß. Ich weiß nicht, wieso du mich nicht magst (musst du auch nicht), aber unterstelle mir bitte nicht, dass ich für meinen Job nichts tun würde. Nicht jeder kann zu 100 % perfekt sein wie du es vorgibst zu sein. Schreiben kann man viel in einem Forum. Damit will ich dir nicht unterstellen die Unwahrheit zu sagen, aber bitte stell mich nicht als kompletten Vollidioten hin. Wenn ich einer wäre, hätte ich mich sicher nicht gegen alle anderen Bewerber durchgesetzt.
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Nach 10 Jahren SB im Sozialamt in der offenen Hilfe, davon 2 Jahre Teamleiterin, 4 Jahren als Vermittlerin in der ARGE und 3 Jahren SB Widerspruch? Na, ich denke doch, dass ich da etwas mehr Ahnung habe als du nach deinem halben Monat, was los ist. Ich habe nämlich offensichtlich alles hinter mir: Leistung, Vermittlung und Widerspruch. Nur auf Registratur und Eingangszone musste ich verzichten, werde ich ob meiner Vergütungsgruppe aber auch höchstens als Teamleiterin hinkommen.
A2LL erzählt dir nichts von der Zuflusstheorie. Die fachlichen Hinweise der BA schon. Und Kommentare gibt es sehr preisgünstig (z. B. von der AG TuWAS) zu kaufen. Ich habe selbst genug neue Kollegen, die nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von der Agentur entfristet werden mussten und zum Jobcenter versetzt wurden, obwohl sie damit vorher nichts zu tun hatten. Die haben weiß Gott nicht solche Probleme. Und sie glauben auch den alten Kollegen, wenn sie ihnen von der Zuflusstheorie erzählen. Du hast ja auch deine Kollegen gefragt und wohl von allen die gleiche Antwort erhalten, oder nicht?
Bestimmt nicht, das ist unter meiner Qualifikation und wäre ein Abstieg für mich, Fachassi zu werden.
Und was willst du da fachlich gefragt worden sein? Bzw. geantwortet haben?! Das Zuflussprinizp ist die absolute Grundlage des SGB II, das müsste eine der ersten fachlichen Fragen gewesen sein. Im Übrigen: auch ich komme aus der Kommunalverwaltung, dort im Sozialamt gilt und galt auch schon das Zuflussprinzip, das wurde nämlich aus dem BSHG übernommen. Wenn du also bei der Kommune gelernt hast, solltest du eigentlich das SozA durchlaufen haben.
Bei der Agentur für Arbeit werden Fachangestellt für Arbeitsförderung ausgebildet. Der Schwerpunkt liegt auf dem SGB III, nicht dem SGB II. Das will man jetzt erst ändern. Mönsch, hör doch auf Leuten, die schon seit Jahren in der Materie stehen, ein X für ein U vormachen zu wollen!
Turtle
Ich will hier niemandem ein X für ein U vormachen. Und dass du so ein hohes Tier bei der BA bist wusste ich nicht. Aber aus irgendeinem Grund scheinst du mich angreifen zu wollen. Bitte sag mir nicht, dass du in einer ersten Zeit schon alles konntest und gewusst hast.
Klar war ich im Sozialamt, aber nur für 6 Monate. Und wie gesagt habe ich nur die Ausbildung, nicht aber die praktische Erfahrung als Verwaltungsfachangestellter. Nach der Ausbildung wurde ich für ein halbes Jahr im Einwohnermeldeamt eingesetzt und dann hieß es "Tschüss". Trotz bestandener Ausbildung mit 2 habe ich keinerlei Chancen gefunden, wieder in den Job einzusteigen. Mittlerweile bereue ich es, die Ausbildung gemacht zu haben, da man sich damit fast nur noch den Allerwertesten abwischen kann.Natürlich nutze ich auch das interne "Baintern", aber da ich während der ganzen Arbeitszeit praktische Dinge tue und "nebenbei" geschult werde, habe ich noch nicht so viel Zeit gefunden, mich da reinzufuchsen. Klar muss ich mir vieles selbst beibringen, aber ich war vorher noch nie bei der BA eingestellt und kenne vieles einfach noch nicht.
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Die Erstausstattung bekommst du aber nur, wenn es auch deine erste eigene Wohnung ist. Und du solltest damit rechnen, dass dir der Außendienst ins Haus geschickt wird, der prüft, was du alles hast und was nicht.
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Bei aller Liebe und allem Verständnis, aber die Fachlichen Hinweise der BA, auf die hat man im JC jederzeit Zugriff. Und auch, wenn man in der Einarbeitung ist, kann man das dort nachlesen! Das geht GANZ SCHNELL!
Es gibt Literatur, Kommentare etc., die in den Jobcentern zur Verfügung rumstehen. Sich so zu blamieren, dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Wenn der/die TE für die Registratur oder die Eingangszone eingestellt worden wäre: das könnt ich ja grad noch verstehen. Aber für die Leistungsabteilung? Bei den Vorstellungsgesprächen wär ich gern mal dabei gewesen. Ich kenne Vorstellungsgespräche nur so, dass auch fachliche Fragen gestellt werden. Und gerade die Zuflusstheorie ist ja nun so ziemlich das Einzige, was sich als bestätigter roter Faden von der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Sozialgerichtsbarkeit unbeschnitten durchzieht, also schon seit Jahren unzweifelhaft gilt!!!!
Echt, auf solche Kollegen kann ich verzichten, die machen mir im Widerspruch nur Arbeit ohne Ende.
Turtle
Klar wurde ich nach fachlichen Dingen gefragt, sonst wäre ich kaum eingestellt worden. Ich habe Verwaltungsfachangestellter (Kommunalverwaltung) gelernt und wenn man seit 2009 aus dem Beruf raus ist (so wie ich), dann ist einem nicht mehr alles so geläuftig. Wurde nach der Ausbildung nämlich nur ein halbes Jahr übernommen, dann konnte ich gehen.
Habe schließlich nicht bei der Arbeitsagentur gelernt, die haben nämlich den Vorteil, dass sie drei Jahre lang genau für diesen Posten ausgebildet werden. -
wie jetzt, du bist in der leistungsabteilung eines jobcenters tätig und kennst das zuflussprinzip nicht!!!!!!
wurdest ihr vorher etwa nicht geschult und so weiter?
kein wunder dass das nicht funktioniert und die sozialgerichte alle hände voll zutun haben.Klar wird man geschult in ALG 2, SGB II usw. Aber das ist echt eine ganz große Masse an Informationen, die man bekommt. Das kann man nicht in 3 Wochen alles perfekt. Nach tagelangen Schulungen raucht einem echt der Kopf und man versteht zeitweise nichts mehr.
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@ Dude 23: Danke für dein Verständnis!
@ Turtle1972: Sag mal, wieso greifst du mich so an? Ich glaube kaum, dass du Vorstellungen davon hast, was ein Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung für eine Verantwortung trägt. Nicht nur, dass man mit unverschämtem Publikum zu tun hat, man muss seine eigenen Entscheidungen auch noch gegenüber der Prüfung rechtfertigen. Man hat zig Vorgaben und wenn du falsch entscheidest, kriegst du einen auf den Deckel. Du hast mit vielen Gesetzen und Vorgaben zu tun, du musst dich durch unübersichtiliche Akten und Vorgänge kämpfen und hast gleich nen Widerspruch am Hals, wenn die Leute nicht verstehen, dass man nur nach dem Gesetz arbeitet. Ich weiß ja nicht, was du in der Vergangenheit erlebt hast, aber du hast eventuell die falschen Vorstellungen eines Sachbearbeiters im Jobcenter. Den ganzen Tag Kaffee trinken und mit Kollegen quatschen: Fehlanzeige!
Außerdem werde ich, wie Dude 23 schon sagte, gerade eingearbeitet. Dass man in seiner dritten Woche nicht das ganze Sozialgesetzbuch auswendig kann und die ganzen unübersichtlichen Programme (z. B. A2LL, das gern mal Faxen macht) noch nicht aus dem EffEff beherrscht, darüber müssen wir doch nicht diskutieren. Bewirb dich im Jobcenter als Fachassistent in der Leistungsgewährung, dann kannst du mitreden und erlebst den Alltag mal hautnah mit!P. S. Hatte deinen Text wohl nicht richtig gelesen. Gehe ich recht in der Annahme, dass du auch im JC tätig bist? Klingt jedenfalls so.
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Genau genommen leuchtet mir das ein, klar. Aber: im Januar musste bzw. muss ich ja auch leben. Das geht nicht, wenn man das Geld erst am 31. Januar bekommt
Ich sehe aber schon, dass mir nichts anderes übrig bleibt als es zurück zu zahlen. Naja, irgendwie schaffe ich das. Musste schon mit viel weniger Geld auskommen. :p -
Hey!
Danke für die schnelle Antwort.
Das klingt ja echt bitter, denn so einfach mal fast 700 Euro vom ersten Gehalt zurückzahlen, das ist nicht drin. Irgendwie ärgert mich das schon, dass sie das zurückhaben wollen. Jetzt, wo ich einer von denen bin *scherz*
Dann werde ich das wohl in 2 Raten zurückzahlen müssen. Da kann man sich kaum noch aufs Gehalt freuen -
Hallo liebe Leute,
zuerst möchte ich mich outen und gleich gestehen, dass ich einer dieser verhassten Sachbearbeiter im Jobcenter bin. Bin seit dem 2. Januar in der Leistungsgewährung tätig. Komisch, vom Harzter in die Leistungsabteilung ist schon seltsam
Jetzt aber zu meinem Thema: Ich habe meinen neuen Job ja am 2. Januar 2012 aufgenommen. Ende Dezember 2011 habe ich noch Leistungen für den Januar bekommen (Jobcenter zahlen ja immer im Voraus). Nun soll ich die Leistung, die ich für Januar bekommen habe, voll zurückzahlen und hierfür meine Gehaltsabrechnung vorlegen. Ich kann das Geld für Januar 2012 ja erst am 31. Januar "anfassen", weil die immer zum Monatsende rückwirkend zahlen. Im Service-Center sagte man mir, dass das seine Richtigkeit hat und auch meine Sachbearbeiterin (die mich gerade einarbeitet) sagt, dass das so richtig ist. Ich bin mir aber nicht so sicher, ob das richtig ist, denn ich hatte im Januar ja nicht doppelt Geld zur Verfügung. Das heißt, ich habe beides ja nicht zusammen aufs Konto bekommen, sondern nacheinander.
Jetzt weiß ich gar nicht, ob das wirklich seine Richtigkeit hat. Ich finde leider das passende Gesetz dazu nicht. Wenn jemand schon einmal diese Erfahrungen gemacht hat, würde ich mich über Rückantwort freuen.LG
Leuchtturm