na wenn dir keine weiteren unkosten entstehen, wie z.b. an-und abreise, unterkunft oder verpflegung im rahmen deines auslandspraktikums, dann ist es ganz klar einkommen, welches auch angerechnet werden muss.
Das geld ist ja für die Fahrt und die Unterkunft. Aber ich war heute beim jobcenter und die rechnen das nicht an. und das ich, meine tochter und ich keine bedarfsgemeinschaft wären, stimmt nicht ganz, aber danke für die antwort