Beiträge von Mariuano

    Guten Tag miteinander,


    ich schließe gerade mein BA-Studium ab und möchte im Wintersemester mit einem Master beginnen.
    Im Sommer würde ich mir gerne Arbeit suchen, entweder etwas Studiengang-passendes oder einfach auf dem Bau/Industrie etc


    Jetzt frage ich mich, ob es möglicherweise von Vorteil wäre, wenn ich in diesem Zeitraum immatrikuliert bliebe. Ich bin 25, bekomme kein Kindergeld, bin selbst versichert. Bafög bekomme ich dann auch keins mehr - siehe meinen anderen Thread.


    Welche Vor- beziehungsweise Nachteile würden mir aus einer Immatrikulation im Sommersemester entstehen?


    Was mir eingefallen ist:


    PRO:


    Versicherung billiger


    Steuerliche Vorteile - da bin ich mir allerdings gar nicht sicher moody smiley


    Vielleicht ist es einfacher einen Job/ Praktikum zu finden


    KONTRA:


    Studium nicht in Regelstudienzeit abgeschlossen ( weis nicht ob das wirklich jemande interessiert, wenn man später eh den Master drauf macht...)



    Ich hoffe es gibt Leute da draussen, die schon in der Lage waren oder die einfach mehr Plan davon haben als ich!!


    Ich danke euch schon jetzt!

    Hallo miteinander,


    ich studiere derzeit im lezten Semester (7.). Ich habe in verschiedenen FAQs nachgelesen wie es mit Förderung über die Regelstudienzeit hinaus aussieht. Dabei haben sich ein paar Fragen ergeben:


    1. Was bedeutet §15 Abs.3 Punkt 4: Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlußprüfung überschritten worden ist.
    - heißt das wenn z.B. die Ba-Arbeit nicht im letzten Semester abgegeben wird?
    - oder wenn man eine Prüfung nicht besteht?


    2.Wirkt es sich auf die Förderungshöchstdauer aus, wenn man ein Semester keine Förderung durch bafög erhalten hat? (Praxissemster)


    3. Wirkt sich eine gewährte Weiterförderung auf eine eventuelle Förderung eines Master-Studiums aus?


    4. Nach einer Förderung für 6 Semester habe ich schon díe 10.000,- Höchstbetrag erreicht. Ändert sich dieser bei gewährung einer Weiterförderung nach §15 Abs. 3 ?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Vielen Dank im Voraus!