Hallo Gawain,
danke für die schnelle Antwort. Die Krankenhauskosten sind jedoch während des Leistungsbezuges entstanden. Zum Zeitpunkt des L-bezuges bestanden diese Kosten noch garnicht. Sieht da die Rechtslage nicht anders aus?
LG Montano
Hallo Gawain,
danke für die schnelle Antwort. Die Krankenhauskosten sind jedoch während des Leistungsbezuges entstanden. Zum Zeitpunkt des L-bezuges bestanden diese Kosten noch garnicht. Sieht da die Rechtslage nicht anders aus?
LG Montano
Ich erhalte ab 01. Oktober 2011 ALG II. Vom 06.-12.10.11 hatte ich einen Krankenhausaufenthalt, Kosten rund 4.000 €. Vom 01.10.-19.10.11 war ich nicht krankenversichert, ab 20.10.11 privat zum Basistarif. Der Monatsbetrag wurde von der Krankenkasse für den Monat Oktober voll berechnet, die ARGE hat als Zuschuß den Monatsbeitrag an die KV überwiesen.
Nun stellt sich die Frage, wer zahlt die Krankenhauskosten?
Die KV will erst für Kosten zahlen, die ab dem 20.10. (Antragseingang) entstanden sind. Die ARGE lehnt mit Hinweis auf die Zahlung des Monatsbeitrages eine Übernahme der entstandenen Kosten ab. Mir fehlen die Mittel, um zahlen zu können.
Wer kennt die Lösung?