Beiträge von Robby13

    Hallo,


    Wie verhält es sich hinsichtlich der ALG2-Einkommensanrechnung bei gewährter Witwerrente für das. sog. "Sterbevierteljahr", also für den Zeitraum der ersten 3 Monate nach dem Ableben des Ehegatten.
    Am 1.2.2012 gingen hierfür ca. 1200,-- Euro ein. Erfolgt die Anrechnung nur - in diesem Fall - für Februar oder wird der Betrag auf 3 Monate verteilt?
    Ungeachtet dessen ist mir immer noch nicht hundertprozentig klar, inwiefern solche Zahlungen überhaupt angerechnet werden dürfen.


    mfg

    Hallo,


    folgender Fall:


    Haushalt: Ehepaar mit einem Kind. Mutter und Kind - in einer BG - bezogen bisher ALG2. Der Ehemann, als Bezieher einer dauerhaften EU-Rente, gehörte nicht zur BG. Nun ist die Ehefrau verstorben, so dass das Kind, welches demnächst das 15- LJ vollendet (laut Amt) eine egenständige BG bildet.
    Fragen:
    1) Wie hoch ist dann der Relgelsatz des Kindes?
    2) Bisher wurde jeweils bei Kind und Mutter 1/3 der Unterkunftskosten als Bedarf angesetzt. Wird nun beim Kind, das weiterhin mit dem Vater zusammenlebt, die Hälfte der Wohnungskosten angesetzt?
    3) Bei wem wird das Kindergeld, welches der Vater erhält, als Einkommen angerechnet?


    Vielen Dank für evt. Antworten.


    mfg

    Hallo,
    eine Frage, die ich mir in diesem Zusammenhang auch stelle: Inwiefern sind freiwillige Zuwendungen Dritter, die nicht für die Bestreitung von Wohnungskosten bestimmt sind, als Einkommen anrechnungsfähig? Jedenfalls fallen solche Zuwendungen nicht hierunter und sind somit mE. grundsätzlich nicht anrechenbar; siehe hierzu auch:
    http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__14.html
    Allerdings habe ich diesbezüglich auch schon andere Auffassungen gehört.
    Meinungen hierzu?
    mfg