Hallo,
Wie verhält es sich hinsichtlich der ALG2-Einkommensanrechnung bei gewährter Witwerrente für das. sog. "Sterbevierteljahr", also für den Zeitraum der ersten 3 Monate nach dem Ableben des Ehegatten.
Am 1.2.2012 gingen hierfür ca. 1200,-- Euro ein. Erfolgt die Anrechnung nur - in diesem Fall - für Februar oder wird der Betrag auf 3 Monate verteilt?
Ungeachtet dessen ist mir immer noch nicht hundertprozentig klar, inwiefern solche Zahlungen überhaupt angerechnet werden dürfen.
mfg