Beiträge von k700

    Zitat

    Also jemand, der wirklich eine Erstausstattung benötigt, verhält sich mit Sicherheit ganz anders, als der von Dir beschriebene Betroffene, der Du ja wohl selber bist, so wie Du Dich ereiferst. Man zieht nicht im Juli 2011 in eine leere Wohnung und beantragt dann einen Monat später eine Erstausstattung, um vor Genehmigung derselben (welche im Übrigen sehr, sehr lange auf sich warten ließ) in die nächste leere Wohnung zu ziehen.
    Für wie blöde hältst Du eigentlich die Sachbearbeiter beim Jobcenter? Hier soll doch nur der Staat beschissen werden


    Mr. Gawain,


    wenn Sie keine Ahnung haben, dann müssen sie hier nicht mitreden! KAPIERT?


    Es steht jedem frei, soviel umzuziehen, wie man lustig ist. Lesen Sie mal die einschlägigen Grundrechte mal nach. Was die ungebildeten Sachbearbeiter denken ist wurst.


    Hier wurde ne Frage gestellt, die immer noch nicht beantwortet ist. Das ist nun mal ein Factum. Ich verhalte mich adäquat zu den hier, von Ihnen, losgelassenen Posts.

    Gawain


    Genehmigungen? welche Genehmigungen denn?


    Der Betroffene ist seit dem 01.11. nicht mehr im Leistungsbezug. Seit dem 01.12 hat er eine neue Wohnung.


    Von welcher Genehmigung ist denn die Rede?

    1.) Wenn der Betroffene keine Leistungen bezieht, dann hat er sehr wohl einen Anspruch auf Erstausstattung, wenn sein Einkommen sehr niedrig ist.


    2.) Wenn der Forumnutzer keine Ahnung hat, dann sollte er sich dazu auch nicht äußern.

    Der Betroffene ist seit dem 01.11. nicht mehr im Leistungsbezug, was Jobcenter(von der Wh. Nr.1) weiß. Das jetzige Gehalt liegt auf dem AGII Niveao.

    Ja, die Frage ist aber doch die: Auf welchen Zeitpunkt stellt man ab? 1. Auf den zeitpunkt der Antragstellung oder 2. auf den Zeitpunkt der entscheidung???

    Hallo,


    folgende Situation:


    Der Fall spielt in Bayern.


    Es wurde ein Antrag auf Erstausstattung in 08.2011 gestellt, weil der Antragsteller in 07/2011 in eine neue Wohnung(Nr.1) umgezogen ist(Auszug aus der elterlichen Wohnung). Der Antrag wurde erst am 04.12.2011 bewilligt.


    Der Antragsteller hat aber ab dem 01.12.2011 eine andere Wohnung(Nr.2) bezogen.


    Diese neue Wohnung(Nr.2) liegt anders als die alte Wohnung(Nr.1) im anderen Jobcenter Bezirk,aber in der gleichen Stadt.


    Es stellt sich daher die Frage, ob der bewilligte Antrag seine Gültigkeit behält, oder man bei dem anderen jetzt zuständigen Jobcenter einen neuen Antrag stellen muss?


    Wenn jemand eine sichere Antwort weiß, bitte posten!