Wie immer Du Dich entscheiden magst, bitte sei doch so nett und berichte uns, wie es ausgegangen ist.
Ja, das werde ich machen.
Momentan tendiere ich dazu, erst Meldung zu machen, wenn ich wirklich ausziehe.
Wie immer Du Dich entscheiden magst, bitte sei doch so nett und berichte uns, wie es ausgegangen ist.
Ja, das werde ich machen.
Momentan tendiere ich dazu, erst Meldung zu machen, wenn ich wirklich ausziehe.
Was geht denn hier ab
Okay, jetzt bin ich doch gelinde gesagt verunsichert...
Letztendlich würde ich die Sache mit dem gesunden Menschenverstand betrachtet auch so sehen, dass ich erst Mitteilung machen muss, sobald die Veränderung eingetreten ist und nicht schon bereits, wenn lediglich die Absicht besteht. Andererseits könnte man die Kündigung der Wohnung ja auch schon als Veränderung ansehen, denn durch diese steht einem Umzug ja nichts mehr im Wege...
Es ist wahrscheinlich wie immer in diesem Rechtsstaat - alles Auslegungssache und am Ende kommt es eh auf den Sachbearbeiter an. Nur weil es in einem Jobcenter so gehandhabt wird, heißt es noch lange nicht, dass das bei einem anderen Jobcenter ebenso der Fall ist.
Wie man es macht, ist es wahrscheinlich sowieso falsch
Wahrscheinlich werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen und meine Sachbearbeiterin einfach fragen müssen, wie ich mich zu verhalten habe. Auf Rückzahlung von Sozialleistungen zuzüglich irgendwelcher Bußgelder habe ich nun wirklich keine Lust geschweige denn, dass ich das Geld dafür hätte
Du bekommst ja Leistungen, weil Du von Deinem Ehemann getrennt lebst, folglich endet der Leistungsbezug auch erst mit jenem Tag, an dem ihr wieder zusammenwohnt. Was noch nicht ist kann Dir auch nicht zur Last gelegt werden
Klingt durchaus einleuchtend
Okay, dann vielen Dank für die Info!
Du musst Dein Vorhaben nicht ankündigen, es genügt wenn Du dem Jobcenter Meldung machst, sobald ihr zwei wieder zusammengezogen seid.
Also muss ich nicht schon ab Kündigung der Wohnung Meldung machen?
Nicht, dass mir dann vorgeworfen wird, ich hätte was verschwiegen bzw. nicht rechtzeitig Meldung gemacht über die veränderten Umstände....
...oder dass die Wohnungsbaugesellschaft die Kündigung vielleicht an das Jobcenter weitergibt oder so...
Hallo zusammen,
habe hier schonmal Hilfe erhalten und hoffe, Ihr könnt mir auch diesmal mit Rat zur Seite stehen.
Ich habe mich im Dezember von meinem Mann getrennt und bin dann Ende Januar mit unseren Zwillingssöhnen ausgezogen. Vom Jobcenter bekomme ich die Miete für die Wohnung bezahlt, mein Mann zahlt Unterhalt für die Kinder und ich bekomme ansonsten noch Kindergeld, Landeserziehungsgeld und so einen Zuschuss vom Jobcenter für Alleinerziehende.
Jetzt sieht bei meinem Mann und mir alles nach Versöhung aus. Wir nähern uns wieder an und ich werde eine Therapie anstreben. Wir wollen über kurz oder lang wieder zusammen ziehen, alleine schon der Kinder wegen.
Wie läuft das jetzt...wenn ich meine Wohnung kündige, habe ich ja 3 Monate Kündigungsfrist, die ich auch einhalten müsste, falls ich nicht einen Nachmieter finden würde, der kurzfristig in die Wohnung einziehen würde. Wenn ich dem Jobcenter jetzt mitteile, dass ich die Wohnung kündige, bekomme ich während der Kündigungsfrist die Wohnung noch bezahlt oder muss mein Mann dann die Mietkosten übernehmen, weil das Amt ja dann davon ausgeht, dass wir wieder zusammen sind? Mein Mann kann aber keinen Unterhalt zahlen und dann noch die Miete für mich, das kriegt er finanziell dann verständlicherweise nicht hin.
Erlöscht mein Anspruch auf Sozialleistungen also schon VOR dem offiziellen Auszug und der Rückkehr zu meinem Mann oder erst AB Auszug?
Aber wenn es die Wobau glücklich macht, dann lass Dir die Direktüberweisung doch vom Jobcenter bestätigen.
Das werde ich auch - kann ich aber erst nach Überprüfung meiner Anträge, also wenn die bewilligt sind
Was anderes gibt es aber nicht, das sollte die Wobau wissen. Denn das Amt kann ja nicht bestätigen, dir die Miete bis an den Sankt Nimmerleinstag zu bezahlen. Es kann ja sein, dass du in 3 Monaten gar nicht mehr hilfebedürftig bist... Mehr als eine Bestätigung, dass die Miete angemessen ist, gibt es nicht.
Nein, bis zum Sankt Nimmerleinstag sicher nicht, aber die Wobau will natürlich auch bestätigt bekommen, dass ich vom Jobcenter Leistungen erhalte und somit deren Miete sicher ist
Einfach nur ein Schreiben, dass die Wohnung angemessen ist, reicht denen als Sicherheit natürlich nicht aus.
Naja, natürlich erst ab Auszug...vorher macht´s ja nicht wirklich Sinn
Aber um auszuziehen, muss ich ja die Zusage vorliegen haben, du verstehst?
Das Schreiben, dass man mir die Wohnung grundsätzlich größen- und preistechnisch genehmigt, habe ich vorliegen, aber allein damit gibt sich die Wohnungsbaugesellschaft nicht zufrieden.
Habe vorhin bei meinem Sachbearbeiter angerufen. Soll den Antrag jetzt so ausfüllen, wie die Lage zum Zeitpunkt des Auszuges wäre...also Angaben, die die neue Wohnung und Situation betreffen und nicht die alte. Solche Unterlagen wie Haushaltsbescheinigung und Getrenntlebenderklärung kann ich dann nach Umzug nachreichen.
turtle
:
Danke für die Antwort.
Das ist leider so ein Teufelskreis, denn ich kriege die neue Wohnung nur, wenn ich vom Jobcenter die Zusage habe, dass die Kosten übernommen werden. Also muss ich ja jetzt alles schon beantragen. Ich werde mir alleine eine Wohnung vom Kindergeld nicht leisten können. Und selbst, wenn mein Mann den Mindesunterhalt zahlt, wird das unter´m Strich nicht ausreichen. Den wird er aber auch erst zahlen, wenn ich ausgezogen bin (oder auch nicht, das wird sich rausstellen).
Also muss ich erst mit beiden Kindern auf der Straße stehen, um ALG2 beantragen zu können?
42 Hits und keine Antwort ?
Hallo erstmal,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Mein Mann und ich haben uns getrennt.
Ich wohne NOCH mit in seinem Haus, aber könnte zu Mitte Januar oder 01.02. eine Wohnung haben, die größen- und kostenmäßig auch von der ARGE übernommen werden würde.
Allerdings muss erstmal geklärt werden, ob ich überhaupt ALG 2 bekomme.
Bin noch in Elternzeit, habe Zwillinge von 15 Monaten.
Habe gestern den Antrag auf ALG 2 mitbekommen, aber ich weiß jetzt nicht, wie ich den ausfüllen soll.
Da werden ja Fragen nach den Einkommensverhältnisse gestellt, aber mein Mann und ich trennen uns ja, das heißt mir persönlich bleibt nur Kindergeld, Landeserziehungsgeld und evtl. Unterhalt, von dem noch nicht klar ist, ob er ihn in voller Höhe wird zahlen können. Meine Anwältin ist erstmal vom Mindestunterhalt ausgegangen, den er zahlen muss.
Es wird in dem Antrag auch nach den Wohnungskosten gefragt.
Gebe ich da die Kosten meiner evtl. zukünftigen Wohnung an oder die der jetzigen Wohnung, was doch gar keinen Sinn machen würde, weil ich doch ausziehen will?
Wie sieht es aus mit der Haushaltsbescheinigung, die beibefügt werden soll? Da wird ja unter der aktuellen Adresse noch mein Mann mit drinstehen?
Und diese Bescheinigung vom Finanzamt über das Getrenntleben kann ich auch noch nicht beantragen, weil wir ja noch nicht getrennt leben?
Und die Kontoauszüge, die ich mitschicken muss, betreffen ja die Einkünfte meines Mannes und von mir - haben ein Gemeinschaftskonto.
Mir schwirrt total der Kopf, habe Angst, irgendwas falsch zu machen. Und gleichzeitig läuft mir die Zeit davon
Möchte so schnell wie möglich ausziehen, zumal die Stimmung hier - wie man sich vorstellen kann - nicht die beste ist und ich den Kindern die Atmosphäre nicht länger als nötig zumuten will.
Gibt es eine Möglichkeit, erstmal vorab eine Bewilligung zu bekommen? Ich meine, zur Not kann ja eh noch versucht werden, an Geld von meinem Mann zu kommen, aber freiwillig wird der mir erstmal sicherlich nicht mehr wie nötig geben.
Wäre für Hilfe dankbar und wünsche FROHE WEIHNACHTEN!