pitpit1958,
was mich sehr wundert, ist, daß Du aufgrund der Schulden beim Finanzamt offensichtlich bislang noch nicht die Eidesstattliche Versicherung abgeben mußtest bzw. daß das Girokonto nicht längst vom Finanzamt gepfändet ist
Aber ansonsten wurde Deine Frage ja schon beantwortet. Ich ergänze noch: bei einem "P-Konto" sind Zahlungseingänge bis zur Höhe des für Dich gültigen Pfändungsfreibetrages nach meinem Wissen für die Dauer von 4 Wochen geschützt. Während dieser 4 Wochen sollte man das Geld verbraucht haben.