Mein Freund hat nach 5 Wochen ALG I eine Sperrfrist bekommen, weil er angeblich ein Arbeitsangebot
nicht angenommen hat.
Abgesehen davon, dass er dieses Angebot nicht bekommen hat, ist noch folgendes.
Er hat dagegen Widerspruch erhoben, unter anderem ist der angebotene Lohn mehr als 20 % niedriger, als sein letzter (§121 Abs 3 SGB).
Die Arge hat den Widerspruch abgelehnt, mit der Begründung, dass der zuerwartende Lohn über dem ALG I liegt.
Ist das korrekt?
Der 121 spricht in den ersten Monaten nur von mehr als 20 % unter dem letzten Verdienst!!