Vielen Dank!
Sehr präzise Antwort. jetzt weiß ich, so ich dran bin!
Malle ist übrigens nicht so mein Ding
Gruß
Urluabsvogel
Vielen Dank!
Sehr präzise Antwort. jetzt weiß ich, so ich dran bin!
Malle ist übrigens nicht so mein Ding
Gruß
Urluabsvogel
Hallo zusammen,
auch ich zähle mich zu dem "erlauchten Kreis" der Hartz-IV-Empfänger. Ich habe einen Nebenjob (EUR 220,00 monatlich). Hinsichtlich des Urlaubsanspruches gibt es wohl Unterschiede. Bei Hartz-IV-AUFSTOCKERN soll es ausreichend sein, den vom Arbeitgeber genehmigten Urlaub der Behörde mitzuteilen.
Da auch ich beim Amt der "SB-Rotation" unterliege (unterschiedliche Entscheidungen) bitte ich um Hilfe.
Ab welchem Betrag gelte ich als "AUFSTOCKER"??? und kann den Urlaub, wie oben dargelegt, handhaben.
Danke für die AW!
"Urlausvogel"