Beiträge von Mr. Ahnungslos

    Die Frage kann nur ein Fake sein, sonst wird sich ein Staatsanwalt
    freuen wenn Er 2 Personen wegen Schwarzarbeit anzeigen kann,
    da Jeder schon mal was von einer Minijobcentrale gehört hat.
    Ip vom Pc führt zum Absender. Herzlichen Glückwunsch.

    Hier stellt sich die Frage, ist überhaupt eine Unterhaltspflicht. Wenn keine gemeinsamen Kinder
    mit der Ex Frau vorhanden sind, so hat nach der Scheidung die Ex ebenfalls zu arbeiten, bei Kindern
    ab 3 Jahren auch inTeilzeit. Das Kind das bei Euch lebt, ist von Deinem Mann und er ist auch
    Unterhaltspflichtig, Kindergeld wird so wie ichs sehe an Euch gezahlt? Gruß

    Lacki, ist schon Klar. Aber nur trennen, da gibts wie annica schreibt ja auch
    kein Arge-Selbstbedienungsladen. Die Karten müssen dann der Arge offen
    gelegt werden, wie dann Unterhalt bewertet wird steht auf einem anderen
    Blatt. Wenn der Partner bsp. weise gut verdient braucht die Arge nicht
    zahlen, unter gut versteh ich ab 3000,- pro Monat. somit nix Arge.
    Wie bekannt sein dürfte, bin ich in einem guten Beruf, leider zur Zeit
    lange AU, sonst hät ich gar keine Zeit zu posten. Sorry

    Das regelt sich erst mal im Thema Scheidungsrecht. Wenn Ihr Möbel gemeinsam gekauft habt, ist ein Teil
    von Dir. Bei Trennungen sieht es auch oft so aus, das der/die jenige in der Wohnung bleibt wo das Kind ist.
    Unterhalt : das gesammte Einkommen wird in den Trennungsunterhalt einbezogen. Du sagst, Dein Mann verdient
    ganz gut, dazu sind Welten zu verstehen, dafür gibts die Düsseldorfer Tabelle. Scheidungskosten, bei wenig
    Geld : Prozesskostenhilfe. Ebenfalls für Anwaltskosten, was aber bei dem ,der GUT Verdient wiedereum
    nicht der Fall ist. Ich habe vor 20 Jahren hölle gut Verdient, und durfte auch Hölle Unterhalt zahlen, ok, ist vorbei
    und nix mehr an Kosten dafür zu zahlen, jeder führt sein Leben. Gruß

    Du hast in Deiner Kündigung dann eventuell stehen : Kündigen wir fristgerecht wegen ..... unentschuldigten mehrfachen
    Fehlzeiten....... Hast Du eine Möglichkeit vom Arzt Deiner Mutter die schwere der Krankheit, mit Anwesenheitsnotwendigkeit einer Hilfsperson zu Bestätigen.?
    Dies kann der Grund sein wo Du eventuell eine geringe Chance hast.
    Aber ich frage mich, weshalb hast Du wenn es so gravierend war nicht
    selbst eine "Arztbescheinigung " hattest.
    Würde aber in jedem Fall in Widerspruch gehen, knall aber auch diverse
    Gesetzestexte mit rein, sonst nimmt Dich keiner Ernst.
    Gruß

    An mündliche Abmachungen halten sich viele Firmen nicht, ist ja auch
    nicht Beweisfähig. Sonderurlaub wird nur in besonderen Fällen
    (Geburt,Hochzeit,Tod eines nahen Familienangehörigen). Schriftlich
    wurde Dir Urlaub nicht gewährt?.Die 15,-€ Strafzahlung halte ich
    gesetzlich für fraglich. Stehts im Arbeitsvertrag? Du hast mit dem Firmen-
    namen in Netz selbst Mist gebaut. Fragwürdig ist der Kündigungsgrund.
    Aus Betrieblichen Gründen, Aus Krankheitsgründen (schwere Auflage für nötig)
    Persönliche Gründe. Kündigung Fristgerecht? Sind Dinge die Deiner Frage fehlen.
    Die Sperrfrist ist meiner Ansicht nach rechtlich nicht haltbar.
    Gehe begründend dagegen vor.

    Hallo, Medizinische Unterlagen gehen NUR Ärzte etwas an,
    Sachbearbeitern gegenüber braucht man KEINE Schweigepflichtsendbindung
    zu geben. Das gilt nur für Ärzte des Medizinischen Dienstes.
    Krankenkasse, DRV, Arge-Schildkröten (Elch ich hab Dein Lieblingswort geklaut)
    Ich bin auch AU, aber nicht ohne Arbeitgeber, hatte die KK auch in
    die Schranken gewiesen.
    Gruß

    GDB ist Grad der Behinderung. Antrag gibts beim Versorgungsamt, Mit Deinen
    Diagnosen :sprech mit Deinem Arzt.
    OK, aber Bedingt durch Schlaganfall bist Du zur Zeit
    Erwerbsunfähig, Wenn eine EU-Rente gewährt wird ist diese auch
    zeitlich befristet, Du kannst dann immer noch zuverdienen.
    Erkundige Dich dadrüber, wie mir scheint hast Du Dich in
    diese Richtung noch nicht informiert. Gruß

    Hallo, ich lese Schlaganfall. Du hast bestimmt dann auch einen GDB erhalten.
    Deine Leistungsfähigkeit ist eingeschränkt. EU-Rente beantragt?
    Die Frage erst mal :steht Ihr Beide im Mietvertrag ? Wenn Du allein es bist,
    wer Zieht dann aus ; DEINE Frau. Und fertigmachen ließ ich mich nicht.
    Dir steht im Streitverfahren mit Deiner Frau Prozesskostenhilfe zu.
    Also überdenke erst mal Deinen Kampfwillen, meine EX Frau wollte mich
    vor 20 Jahren auch fertig machen. Ergebnis : bis vorm Oberlandesgericht
    und SIE ist heute am Boden.
    Das zur Motivation.
    Bin lange AU, nicht Arbeitslos Gruß

    :D@ Elch, muss Deinen Argumenten zustimmen.
    Alle Dumpinglohnarbeitgeber gehören genauso wie die "Schildkröten"
    Geteert und Gefedert.
    Aber unsere " Königin und Untertanen" werfen UNSER Geld
    in ein Fass ohne Boden.


    Wenn ich meinen gut bezahlten Beruf, wegen Berufsunfähigkeit
    aufgeben muss, bekomm ich auch das kotzen
    2 Autos +1 oldtimer, zu große Wohnung.
    Aber Jahrzehnte gearbeitet, alles easy.


    Gruß

    Und darf ich dieses Sparguthaben auf Bank stehen lassen?
    Oder muss ich ein Sparbuch eröffnen?
    Wie kann ich die Definition von Sparguthaben verstehen?
    Bzw. wie hat der Staat das Gesetzlich geregelt?
    Danke euch alle für eure Mühe. Bin über jede Aufklärung erfreut.
    Gruß danni


    Man kann es sich auch schwer machen......
    Das sogenannte Schonvermogen kann in jeder Art vorhanden sein,
    sprich Konto, Sparbuch ,Aktien oder sonst was.
    Sollte,was ich aber nicht glaube, der Betrag "Rentensicher" angelegt
    sein und auch nicht vor Rente ausgezahlt werden, darf der Betrag
    auch Pro LJ. 250 € sein.
    Bin kein Bankberater,aber überlegen Sie einfach ob Pfändungen
    auf Sie zukommen oder nicht.
    Somit erübrigt sich eins von beiden : Bank oder"Kopfkissen"

    Also dürfte Ich da ich 31j. bin 4650€ besitzen als freibetrag und mein Mann der 33j. ist 4950€ zusammen also 9600€ Freibetrag
    auf dem konto stehen lassen ohne das das Jobcenter etwas beanspruchen darf ? Hab ich das so richtig verstanden?
    Und wie ist Sparguthaben genau definiert? Etwa auch als Sparbuch oder wie genau ist das denn festgelegt?
    Danke für deine Auskunft Sau nett. Bin echt dankbar für jeden Tip


    Ist richtig, zu den Kindern kann ich nicht 100% sagen, aber im Forum
    gibts auch einen Rechner dazu, hab den Link nur grade nicht parat.


    Hatte diese Frage Selbst auch schon mal gestellt,da ich eventuell
    durch Krankheit Berufsunfähig werde. Gruß

    Hallo, Verdienen die Kinder Ihr eigenes Geld ? In Ausbildung oder abgeschlossen? Wenn dies der Fall ist, dann hat der Kindsvater keine oder geringere Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber.
    Ist Unterhaltsanspruch "aufgelaufen",so ist der Kindsvater der Stelle gegenüber verpflichtet wo das
    Unterhaltsminus "aufgelaufen " ist.
    Der Arbeitgeber ist für den Unterhalt nicht zuständig.
    Das pfändbare Einkommen des Schuldners wird beim Arbeitgeber gepfändet solange Anspruch besteht.
    Gruß Mr.Ahnungslos
    Bin nicht arbeitslos nur schon lange AU,eventuell bald Berufsunfähig

    Mit dem Anfang hast Du Recht : war vor vielen Jahren mal arbeitslos, aus persönlichen Gründen konnte ich nicht
    arbeiten, Angebote ohne Ende bekommen (einige qualifikationen) aber wo kein Wille auch kein Weg, Sanktionen waren
    unmöglich.
    Wenn ich schon höre lieber für Dumping arbeiten statt Hilfe, könnt ich kotzen.
    Dies wird gerade in meinem Beruf so praktiziert, da arbeiten Leute (nicht bei uns in der Firma) für weniger als die
    Hälfte wie ich, das kann ja wohl nicht sein.
    Transportbranche zum Beispiel.

    Viele Bürger,ob Arbeit oder nicht, vernichten sich selbst. Wenn hier mal endlich jeder sagen würde, unter Zb. 12 Euro
    arbeite ich nicht, dann sind die Zeitarbeitsfirmen Geschichte, Dumpingfirmen gehen platt, aber um existieren zu können, müssen Firmen dann eben auch Mitarbeiter "Lebensfähig" bezahlen.
    Also wer ists schuld : der Wahnsinnige der für Dumpinglöhne arbeitet.
    Ich bin nicht Arbeitslos nur schon lange AU,eventuell bald Berufsunfähig.

    Ich kann aus früheren Zeiten (noch DM Zeit) sagen , wenn der Unterhalt nicht auf direktem Weg bezahlt wurde, ein Titel vorhanden war, dann zahlte das Sozialamt den Unterhalt fürs Kind. Das Geld forderte das Sozialamt vom Vater zurück,wenn Zahlungsunfähig, dann liefen beim Schuldner die Beträge auf.
    Aber wie gesagt das war früher, erkundige Dich mal ob das heute auch so geht, irgendwer ist ja dafür zuständig.
    Gruß.