Hallo sundown,
vielen Dank für deine Antwort.
Das dachte ich mir schon. Eine Unterhaltszahlungsvereinbarung haben wir gleich am Anfang beim Jugendamt aufstellen lassen. Dort wurde der von mir zu zahlende Betrag auf den damaligen Mindestsatz festgelegt. Ich dachte eigentlich, dass dann in regelmäßigen Abständen eine Anpassung bzw. Selbstauskunft erfolgt, dem war aber nicht so bisher. Also sollte ich deiner Meinung nach auch trotz dieser damaligen Zahlungsvereinbarung (glaub die war mit dynamischer Anpassung) am sichersten einfach den aktuellen Mindestbetrag an die KM überweisen, egal ob sie dies verlangt oder nicht?
LG,
Drak