Hallo,
mein Anwalt macht das ja nicht umsonst, dafür das er mir die BK-Abrechnung überprüft hat, habe ich ihm keinen Auftrag erteilt, sondern ich habe ihm 10,-€ in die Kaffeekasse getan.
Wenn er jetzt aktiv für mich tätig wird, dann muss er dafür auch Gebühren verlangen.
Aber vielleicht hast du Recht, ich gebe dem Job-Center erstmal das was ich habe und sage denen das ich da Wiederspruch gegen eingelegt habe.
vielleicht sollte ich das nachher auch gleich schriftlich machen und die Kopie dessen mit beim JC einreichen, dann sehen die auch gleich das ich nicht nur zu hause sitze und Däumchen drehe, sondern mich darum auch gekümmert habe.
meinst du das das erstmal ausreicht ?