ok, danke dir.
Also heißt es quasi, dass es keinen Sinn macht, nach der Nachzahlung und bei eintreten der mtl. Rente eine Aufstockung o.ä zu beantragen?
ok, danke dir.
Also heißt es quasi, dass es keinen Sinn macht, nach der Nachzahlung und bei eintreten der mtl. Rente eine Aufstockung o.ä zu beantragen?
Ich habe gerade mit dem Amt telefoniert.
Es gibt verschiedene Freibeträge für Unterscgiedliche Gruppen. Sollte beispielsweise die BU unter eine Altersvorsorge zählen, hätte man einen Grundfreibetrag von 150€/Lebensjahr, minimum jedoch 3100€ und maximum 10050€.
Aber soweit ich weiß zählt die Bu nicht unter Altersvorsorge.
Wie ist es nun, wenn ich die Nachzahlung von ca 10800€ kommt, und ich aufstockend ALG2 beantrage.
Oder wenn ich das Geld bekomme, ein Jahr Rente beziehe und dann wieder aufs ALG2 angewiesen bin?
Eh so viele Fragen..sorry
He Lacki,
Neulich fragte ich dich nach meinem mir zustehenden "Selbstbehalt", und heute redest du von dem Vermögensfreibetrag. Das meinte ich ja^^
Wie kommt die Summe 3450 + 750€ zu Stande?
Hallo ich habe noch eine Frage,
ich werde ab 01.05.2012 eine Reha Maßnahme mit anschließender Umschulung beginnen. Wie ist es in dieem Fall mit der BU Rente. Wird diese beendet? Wenn ja, beziehe ich ja wieder ALG2, d.h. ich müsste lt. Zuflussprinzip von dem Rückwirkend erstatteten Geld (Rente) Leben und würde somit kein ALG2 mehr beziehen oder?
ok vielen Dank
Sollte ich jetzt für 12 Monate 900€ rückwirkend bekommen, wird mir bei der Nachzahlung schon die KV und PV abgezogen? Nein oder, die hat das Amt ja mit ALG2 bezahlt
Ich habe damals schon auf der ARGE angegeben, das ich eine BU angemeldet habe. Aber eine Reaktion auf diese Info kam nie zurück.
Ich hatte das so gedacht:
Nach Deutschem Recht mit zustehender Selbstbehalt: angenommen 6000€
die restichen 4800€ werden zum Leben genutzt. Also ca 22 Monate kein Hartz4.
Habe sowas mal gehört.
Ich glaube trotzdem nicht, das der Staat denn garnichts wieder haben will. Das Geld wird einem doch immer wieder weg genommen.
...nach einigen überlegungen ist mir noc eine Frage in den Sinn gekommen.
Angenommen ich bekomme die Nachzahlung. Laut Zuflussprinzip wird mir ab diesem Zeitpunk das ALG 2 gestrichen und stattdessen die nachgezahlte Rente zm Leben verwendet. Wie groß ist in diesem Fall mein Selbstbehalt.
Angenommen 900€ mtl x 12 Monate = 10800€
Darf das Amt die kompletten 10800€ anrechnen oder gibt es einen "Selbstbehalt"?
Danke schonmal
Nico
super danke dir.
nein, das werde ich bei der Summe nicht haben. Was ich dich noch fragen wollte. Woher hast du das mit der Kranken- und Pflegeversicherung? Ich finde rein garnichts im Internet zum Thema.
Ist es nicht möglich, sich wieder Familienversichern zu lassen?
Muss man bei Erhalt von BU Rente GEZ Gebühren zahlen?
ok, das habe ich ja auch soweit verstanden. Aber das Amt hat doch Quasi 12 Monate zu viel für mich gezahlt.
Wollen die das denn dann garnicht wieder?
Gibt es irgendwelche Folgen wenn ich die Miekosten nicht senke, bis auf kürzung/streichen der Leistung?
Liebe Grüße
Nico
Hey,
Was ist, wenn ich die Miete nicht innerhalb der geforderten 6 Monate senke? Streicht man mir dann einfach die Einkünfte des vom Sozialamts?
Wo muss ich den Bezug der Rente überall melden?
Ein Problem habe ich noch:
Angenommen:
Ich beziehe seit Ferbuar 2011 203,88€/Monat.
Macht bis Februar 2011 Gesamt 2446,56€
Wenn ich Rückwirkend 900€ Rente seit Februar 2011 bekomme, sind das 10800€.
Muss ich die 2446,56€ zurücküberweisen? (Habe dem Amt die Beantragung einer Privaten BU gemldet. Jedoch kam nie Antwort diesbezüglich), oder gilt das Zuflussprinzip?
Wenn ich das anderen Foren entnehme, wird es beim Zuflussprinzip so gehandhabt, dass ich keine Rückzahlung leisten muss, jedoch wird mir das Amt die Stütze für den Zeitraum streichen, für den Zeitraum, wie lange die Nachzahlung reicht.
Rechnen die die komplette Nachzahlung an oder nur den Teil der mit zustünde?
Es währe ja eine Frechheit, wenn ich eine Summe bekomme, die mir auch zusteht und mir diese das Amt "zum Leben" nimmt.
Was ist, wenn ich bei Zahlung der Rente einen Job finde? Dann würde BU entfallen, und das Amt will nichts?
Ich versteh das nicht
Danke für Deine Gedult
Mein Versicherungsvertreter sagte zudem, dass er der Meinung sei die Rente sein Brutto=Netto...kann das möglich sein?
ok, danke dir.
Aber wie soll das denn Funktionieren?
Soll ich dann von dem Geld leben und kann mir nichts davon leisten?
ok, und wie läuft das mit der Krankenversicherung in meinem Fall?
Wie funktioniert das mit dem Hartz$ der letzten Monate, für die ich ich die Rente nachgezahlt bekommen würde?
Ich habe damals auf dem Amt angegeben, das ich eine BU beantragt habe. Es kam aber nie eine Nachricht darauf.
Ganz lieben Dank für Die umfangreiche Antwort. Ich fange mal mit meinen Umständen an.
Ich bin 22 Jahre alt
Ledig
Habe noch 37 Jahre bis zur Rente. Laut Ertragsanteil wären das 36%
Eigene Wohnung 419,63€ Warm, 52,08m²
warum sagst du das die BU Zahlung für die Katz war? Derzeit bekomme ich noch:
565,20€ ALG 1
213,88€ ALG 2
Ab Mai fällt wie du schon richtig sagtest das ALG 1 weg, und mein ALG2 Satz wir auf 693,45€ gesenkt.
Wenn du so nett wärst könntest du mir noch mal eine genauere Rechnung schicken? Ich seh da echt nicht durch.
Danke dir
Hallo ihr,
ich bin seit Januar 2011 aufgrund einer Knieverletzung Berufsunfähig.
Nun sieht es so aus, dass ich ab Zeitpunkt der Erkrankung rückwirkend eine mtl. Rente von 900€ ausgezahlt bekomme.
Ich beziehe derzeit ALG I und ALG II. Dass das ALG I nicht an die BU angerechnet wird, weiß ich. Ebenso das das ALG II angerechnet wird.
Aber wie ist das, wenn ich kein ALG I und II beziehe, nur die BU.
Wieviel steuerliche Abgaben habe ich dann?
Hoffe auf Hilfe.
Danke im Voraus
Nico
Ach sorry, habe mit Handy geschrieben. T9 hat mir einen streich gespielt.
Ich wollte Wissen, ob die arge einen weg finden kann, mir das auch ans ALG1 an zu rechnen.
Und es gibt keine schlupfloecher Guerilla die arge, auch das alg1 an zu rechnen?