Beiträge von esposa90

    hallo ihr lieben


    eine frage habe ich mal ich wohne derzeit mit meinem ehemann und meiner tochter in einer 66qm wohnung mit 350 warmmiete bin aber schwanger und wir müssten umziehen...was steht mir da zu also ich weiß 90qm aber wie viel miete?!
    mir wurde das von bearbeiter zu bearbeiter unterschiedlich gesagt....


    was ist denn nun der regelsatz für sachsen?!

    also ist die jetzige einforderng der rückzahlung nicht gerechtfertigt das hätte ehern passieren müssen?!


    weil es scheint ja erst nach abgabe meiner veränderungsmitteilungen irgendwie so langsam aufgefallen sein das da was fehlte an beschlüßen und ich habe selbst danach nicht mal was schriftliches bekommen sonder es bleib einfach das geld weg....und laut angaben in dem brief bin ich ja auch nur ein einziges mal aufgefortdert worden, wovon ich ja nicht mal was weiß

    Nch dem ich sowie so schon eine richtige Wut auf das Jobcenter habe,
    habe ich heute auch noch einen Brief bekommen...


    kurz mal angeführt :


    sehr geehrte frau ...


    nach meinen erkenntnissen hat ihr kind leistung nach dem sgb II für die zeit vom 01.juni 2011 bis 31.august 2011 u unrecht bezogen (bescheid 20.mai 2011)


    begründung:
    mit dem schreibem von 19.05.2011 (was ich nie bekommen habe) wurden sie aufgefordert, für den bezug von leistung zur sicherung des lebensunterhaltes mitzuwirken. (60,66,67 sgb I)
    sie wollten bis zum 05.06.2011 eine schriftliche bestätigung über die antragsstellung von unterhaltsvorschußleistung für ihr kind vom jugendamt landkreis .... - gültig ab 17.02.2011 - hier vorlegen.
    (konnte ich ja gar nicht vorlegen, da ich zum einen keinen schriftlichen bescheid bekommen habe das dieser fehle und weil ich davon nichts wusste und nie in der hinsicht beraten wurde)
    diese aufforderung sind sie bis zum heutigen tage nicht nachgekommen.
    somit kann der leistungsanspruch ihres kindes ab dem monat juni 2011 nicht geprüft werden.


    sie sind bzw. waren nach 60 sgb I verpflichtet, die aufforderung zur mitwirkung für den bezug von leistungssicherung nachzukommen.
    (ich habe ja nie eine aufforderung erhalten, habe alle unterlagen des jobcenters durchgewühlt danach)
    dieser verpflichtung sind sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen.
    (48 abs.1 satz 2 nr 2 sgb X)


    unabhängig davon wussten sie auch bzw hätten wissen müssen das der ihnen zuerkannte anspruch zu ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist. ( 48abs 1 nr 2 sgb X)


    Summe der überzahlung sind 431,01€


    (alles was kursiv geschrieben ist ist mein kommentar dazu steht also nie im brief drinnen)


    was ich an der ganzen sache nicht verstehe...
    wenn ich am 19.05 aufgefordert worden bin, des einzureichen, wo ich ja nichts bekommen habem, hätten die doch eigentlich schon eher also nach dem 05.06 reagieren müssen und mit was kürzen können oder eben versagen oder oder oder und nicht erst jetzt im november....oder??


    im august habe ich eine mitteiluung auf schwangerschaft eingereicht wegen mehrbedarf und im sept wegen eheschließung mit meinem mann (nicht der leib kindsvater meiner tochter).
    das wurde zb nie bearbeitet!!!!!


    und jetzt fällt denen das auf, das da seit dem bestimmten tag diese unterlagen fehlten?!
    und streichen mir für nov 2011 das alg 2 komplett worüber ich eben heute erst diesen brief erhalten habe..!!!!


    ich bekam bewilligt 751 euro vom amt bis 30.11.2011 was ja auch schon wieder nach august und sept geändert hätte werden müssen nach der abgabe meiner veränderungsmitteilungen oder?


    und wie gesagt im nov habe ich diese 751 nicht überwiesen bekommen, da hätten die doch diese 431 abziehen können....


    darum frage ich hier jetzt einfach ist diese nachzahlung überhaupt gerechtfertig wenn ich angeblich nur einmal aufgefordert worden bin mai dieses nachzureichen und die das jetzt im november erst mitbekommen wo ich nachfragte was mit den unterlagen wäre die ich im aug. und sept eingereicht habe?!

    Hallo Lastname,


    wenn ich das so lese hast du ja so einen ähnlichen Horrortripp wie ich, bei mir ist nur die Situation ein wenig anders...


    Ich gebe dir einen guten Tipp da ich auch nicht mehr durchgesehen habe,
    gehe mit deinen ganzen Papieren wie das von ALG2 alles schreiben was du hast und dem zeug von deinem Vermieter zu einer Stelle wo man ALG2 Empfänger richtig aufklärt auch über Rechte und Pflichten, die du einräumen kannst und musst!


    ich stecke auch mitten im hick hack mit dem Amt, weil ich null Beratung und schriftliche Bescheide bekam ....und war nun auch bei solch einer Stelle gewesen und Montag sitz ich mit meinem Anwalt beim Chef unseres Jobcenters!!!


    Das wird ein Spaß, da ich ein Beschwerdeschreiben eingereicht habe und im letzten Satz schon angedeutet habe das ich mir rechtlichen Beistand suche und im Notfall das Recht an die Öffentlichkeit zu gehen mit sämtlichen Unterlagen!


    An sich musst du denen richtig am Arsch kleben und um dein Recht kämpfen und mittlerweile mit allem scheiß drohen den es gibt wenn keiner reagiert damit die das nächste mal wenn die was von dir bearbeiten sich halb in die hose machen, weil mittlerweile sitzen da keine richtigen Fachkräfte mehr da die zu teuer sind sondern das sind meißtens und mittlerweile selber nur noch 1€ Jobber!

    huhu habe mich jetzt mal beraten lassen von einer stelle bei uns die alg2 empfängern hilft wegen anträgen etc.... und gleichzeitig das jugendamt dazu geholt weil ich jetzt entlich weiß was fehlt....es ist der unterhaltsvorschuß


    aber da ich verheiratet bin steht mir ein unterhaltsvorschuß gar nicht zu
    (meine tochter is ja von einem anderen mann aber durch den beziehungsstaus ist das nichtig)


    so jetzt wurde auf beim jobcenter gesagt das der bescheid fehlt von vor der eheschließung...
    was eben in meinen augen komisch ist da ich darauf weder schriftlich noch mündlich hingewiesen wurde...


    mein ex ist damals im januar/februar ausgezogen
    am 19.01 habe ich die bewilligung überhaupt erst auf hartz4 bekommen...dann habe ich die änderungsmitteilung eingereicht das mein ex eben ausgezogen ist und am 16.05 die änderungsbestätigung bekommen...
    am 20.05 habe ich die weiterbewilligung bekommen bis zum 30.11...aber schon bei der weiterbewilligung hätte das auffallen müssen das der bescheid vom unterhaltsvorschuß fehlt...
    und allerspätestens dann wo ich im august die veränderungsmitteilung wegen mehrbedarf auf schwangerschaft oder die veränderungsmitteilung im september wegen eheschließung etc auffallen müssen....( auch davon habe ich noch keinen bescheid bekommen gehabt )
    und da habe ich nie was schriftliches bekommen obwohl das jobcenter ja in der pflicht ist mir da was zuzuschicken und wenn ich darauf nicht reagiert hätte eine kürzung mit entsprehendem bescheid zuzuschicken was aber nie passiert ist...

    wir sind über meinen mann familienversichert...da wir geheiratet haben war vorher familienversichert über meine mutter und nun über meinen mann da hat das amt nichts mehr mit zu tun...


    naja das is ja alles drinnen mittlerweile die machen aber jetzt doof weil zwei bescheide fehlen die ich von anfang an nicht eingereicht hatte weil die das gar nicht haben wollten selbst bei antragsabgabe haben die nichts gesagt und jetzt wo man sich beschwert das zwei sachen nicht bearbeitet sind sagen die was...ich habe ja nicht mal einen brief bekommen das das fehlt...


    was heißt den nun überhaupt versagung?!
    ist das eine sperre für gewisse zeit oder bis ich alles eingereicht habe oder bekomm ich gar nichts mehr?! wie sieht das aus

    liebe forengemeinde


    ich bin neu hier und wusste gerade nicht wirklich wohin mit meinem thema....darum setz ich das einfach hier rein, ich hoffe es ist auch richtig so


    zum wesentlichen
    ich bin gerade ein bisschen am ende und weiß nicht weiter


    im august 2011 habe ich einen informationsveränderung eingereicht das ich schwanger bin
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    im september 2011 habe ich den informationsveränderungsbescheid eingereicht das ich geheiratet habe und mein mann nun bei mir wohnt inkl seiner unterlagen von der arbeitsstelle


    ich habe von beiden keinen bescheid bekommen das dieses bearbeitet wurde und habe danach noch mehrmalig angerufen und nachgefragt


    für oktober 2011 habe ich noch normal mein hartz4 bekommen


    für november 2011 viel die zalhung aus obwohl bis 30.11 bewilligt wurde
    am 1 november 2011 rief ich bei der hotline an dort wurde mir gesagt das jemand die akte geöffnet hätte und keine neue zahlung angewiesen hätte....
    ich musste dann am 2 november mit meiner tochter ins krankenhaus und kam am 6ten wieder raus, bis dahin hatte sich immer noch nichts getan...wieder rief ich beim jobcenter an dort wurde mir die gleiche auskunft wieder gegeben...gestern sind mein mann und ich dann zum jobcenter gefahren um das zu klären


    dort wurde mir dann gesagt das dies und jenes fehle von meinem mann....gut wäre nicht das problem hätten wir sofort nachreichen können..


    am Abend also kurz vor feierabend beim jobcenter bekomme ich einen anruf von der bearbeiterin das der bescheid meiner tochter für unterhaltsvorschuß und meine ablehnung vom kindergeld für mich fehlen würden seit monaten und sie mir deswegen jetzt das alg2 versagt...


    problem an der ganzen sache:
    ich habe nie ein schreiben bekommen, das diese zwei bescheide fehlen würden selbst bei antragsabgabe wurde kein wort davon gesagt!!!


    und dann musste ich mich von der frau noch beschimpfen lassen
    weil ich mit 19 mein erstes kind bekommen habe und jetzt mein zweites bekomme im februar..von wegen ich hätte ja abtreiben können und arbeiten gehen können etc nur solche schoten


    (nicht das ihr denkt ich wäre faul...ich habe einen abschluß, eine berufsausbildung abgeschlossen und im mai/juni 2012 fängt meine selbstständigkeit an, aber bis dato kommen wir eben ohne diesen alg2 zuschuß nicht viel über die runden da mein mann in seinem alten beruf nichts gefunden hat und derzeit eine zweite ausbildung hat)


    was bedeutet hartz4 versagung un was kann ich da jetzt machen?


    ich hoffe ihr könnt mir helfen weiß echt nicht weiter


    liebe grüß