Beiträge von meleenas_mama

    Hallo ich bin neu hier und weis nicht ob das thema hier richtig ist.


    Mir ist es aber wichtig das ich schnell antwort bekomme.
    Wir hatten heute schöne Post vom Amt drinnen in der folgendes steht:


    "Sehr gehrte Fr. .... nach meinen Erkenntnissen haben sie und ihr Kind LEistungen nach dem Zweiten Buch ( SGB II) für die Zeit vom01.01.2011 bis 31.10.2011 in Höhe von 483,74 zu unrecht bezogen.
    Sie erhielten im oben genannten Zeitraum auf grund eines Fehlers Kosten für Unterkunft in höhe von 616,50€ monatlich. Ihre tatsächliche monatliche Gesamtmiete beträgt jedoch nur 542,00€
    Nach meinen erkenntnissen haben sie die überzahlung zwar nicht verursacht , sie hätten jedoch erkennen können, das die vorraussetzungen für die leistungen in dieser höhe nicht vorgelegen haben.


    Somit war ihenen bekannt dasss die bewilligung fehlerhaft war ( § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X)
    ich weis nicht was ich tuen soll die hatten doch die miete einemal laut antrag weil man das ja ausfüllen muss, zweitens hatten wir ein extra schrieb nochmal mit allen daten und dann den Mietvertrag an sich wo es drinnen steht eingereicht. Ausserdem hatten die ein paar monate die miete selber an den vermieter überwiesen also warum jetzt das.


    Gab es da nicht ein gesetz / Paragraph/ Urteil das wenn das amt es verschuldet man es selber nicht zahlen muss.


    Bitte helt mir ich weis echt nicht weiter das bekomme ich nicht auch noch hin leben so schon mit der kleinen von der hand in den Mund