Guten Tag,
hiermit möchte ich mich mit einer Frage an die Erfahrenden und Wissenden unter euch wenden.
Ich beziehe ALG-II (Aufstocker zum 30h/Woche-Job) und habe einen Bausparvertrag, der seit Jahren nicht mehr bedient wird, d.h. es wird nichts mehr eingezahlt. Der aktuelle Kontostand sind ca. 2.200 Euro. Nun habe ich ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, dass ich 44 Euro Kapitalerträge in 2010 erzielt hätte. Das ist vom Prinzip erst mal nicht richtig, da die 44 Euro lt. Kontoauszug (BHW) der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag sind, aber das ist nicht das eigentliche Problem.
Ich habe mich in diesem Forum nun schon belesen und bin an dem Punkt, dass mir die Zinsen auf Bausparguthaben wohl auf meine Leistungen (ALG-II) angerechnet werden. Ich halte das und die ganze Argumentation seitens der Bundesanstalt für Arbeit zu diesem Thema zwar für unsinnig, werde aber wohl nichts daran ändern können.Die Zinsen stehen mir de facto nämlich eben gerade NICHT zur Sicherung meines Lebensunterhaltes zur Verfügung, da diese gleich dem Bausparkonto gutgeschrieben werden. Lt. Auskunft der BHW können diese geringen Beträge zwar grundsätzlich abgehoben werden, das Ganze ist aber mit hohen Kosten für Gebühren und Vorfristigkeitsentschädigung verbunden, 25 % sind da durchaus möglich. Theoretisch kann ich die Zinsen zwar vom Bausparkonto abheben, ein recht bedeutender Teil wird aber bei mir nicht ankommen.
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage bzw. zu meinem Verständnisproblem. Falls ich nun den Bausparvertrag (fristgemäß) auflösen sollte, wird mir doch der gesamte Betrag vom Jobcenter als Einkommen angerechnet und ich müsste zunächst diesen Betrag verbrauchen? Oder nicht? Dann würde ich doch aber zwangsläufig bzgl. der enthaltenen Zinsen gleich doppelt belastet: Einmal dann, wenn sie wie es jetzt der Fall ist ausgewiesen werden (und dem Bausparvertrag gutgeschrieben werden) und dann gleich noch mal, wenn mir der komplette Betrag des aufgelösten Bausparvertrags - INKLUSIVE DER DORT ANGESPARTEN ZINSEN - überwiesen wird und ich diesen Betrag erst mal zur Begleichung meines Lebensunterhalts verwenden muss.
Praktisches Beispiel:
Die Bausparsumme beträgt 2.000 Euro
jedes Jahr werden 60 Euro Zinsen gutgeschrieben
diese 60 Euro Zinsen werden jedes Jahr vom Jobcenter vom ALG-II abgezogen (da die mir nach deren Argumentation zur Begleichung meines Lebensunterhalts zur Vefügung stehen).
innerhalb von 4 Jahren summiert sich das auf 240 Euro
zeitgleich werden die 60 Euro 4 Jahre lange dem Bausparvertrag gutgeschrieben,
der Bausparvertrag erhöht sich somit (vereinfacht) auf 2.240 Euro
nach 4 Jahren wird der Bausparvertrag gekündigt und mir werden (vereinfacht) 2.240 Euro überwiesen
diese 2.240 Euro müssen dann zur Begleichung meines Lebensunterhalts verwendet werden
somit muss ich diese 240 Euro Zinsen gleich zwei mal zur Begleichung des Lebensunterhalts verwenden, nämlich jährlich in Raten zu 60 Euro, obwohl sie mir tatsächlich nicht zur Verfügung stehen, und dann noch mal bei der Auflösung des Vetrags in Höhe von 240 Euro. Diese Doppelbelastung kann doch wohl nicht rechtens sein? Dafür würde mir ja jedes Verständnis fehlen. Oder habe ich etwas falsch verstanden bzw. bei meinen Überlegungen nicht berücksichtigt? Im Prinzip dürfte ich doch damit kein Einzelfall sein. Hat da schon mal jemand geklagt, gibt es schon Urteile dazu?
Frage 1:
Was kann ich tun, um die o.g. Doppelbelastung zu vermeiden?
Lieber möchte ich gar keine Zinsen bekommen, als mit Zinsen, die mir nur ein mal tatsächlich zufliessen, zwei mal "bestraft" zu werden!
Frage 2:
Welche Möglichkeiten habe ich, den Bausparvertrag aufzulösen, ohne das angesparte Bausparguthaben zur Sicherung des Lebensunterhalts verwenden zu müssen? Thema: Vermögensumwandlung. Welche SICHEREN Mölglichkeiten gibt es, damit das mühsam angesparte "Vermögen" nicht einfach weg ist? Wie muss ich dabei am besten vorgehen?