Beiträge von OMO

    Liebe Mehrwissenden…
    Eine Frage bezüglich Kürzungen innerhalb ALGII beziehenden Familien.
    Situation>
    Vater: ALGII-Bezieher 328 €
    Mutter: ALGII-Bezieher 328 € (Erwerbsunfähig bedingt durch Unfall)
    Kind: ALGII-Bezieher 291 €
    Mietkosten etc. einer angemessenen Wohnung werden komplett gedeckt.


    Angenommen der Vater erhält als Folge von z.B. kompletter und dauerhafter Arbeitsverweigerung als Strafmaßnahme eine 100%ige Kürzung seiner Regelleistung. Wie wirkt sich dies auf die Familie (Mutter & Kind) aus. Bleiben deren Bezüge von der Kürzung unangetastet? Kann über Vaters Regelsatz hinaus die Mietkostendeckung um seinen errechneten Anteil gekürzt werden was letztendlich die Unterbringung (für Frau und Kind) gefährdet?


    Kurz gefragt… Gibt es nach der heutigen Rechtsprechung und in Bezug auf diese geschilderte Situation noch so etwas wie „Sippenhaft“ oder fehlen der Familie nur die 328€ des verweigernden Vaters?


    Vielleicht kennt jemand diese oder eine ähnliche Situation und kann etwas aufklären.
    Vorab vielen Dank für handfeste Fakten.