Beiträge von klausen_berlin

    Hallo klausen_berlin!


    Nein, Du musst Deine Tochter nicht mehr aufnehmen. Sie ist erwachsen und hatte bereits eine Wohnung. Könnte geschehen, dass Du diese Weigerung auch gegenüber dem Jobcenter vertreten musst, da diese Kinder U25 gerne an das Elternhaus verweisen.


    Gawain


    vielen dank erstb einmal für deine antwort, habe das auch schon vom rechtsanwalt bestätigt bekommen und auch von meine tante im jobcenter, bekomme das auch noch schriftlich

    WER KANN HELFEN ?????


    ich wohne mit meiner schulpflichtigen tochter (12 jahre) allein in meiner wohnung,
    meine 21 jährige tochter ist vor drei jahren ausgezogen, sie hatte mietschulden und wurde zwangsgeräumt, weil sie sich über das arbeitsamt (hartz iv) nicht gekümmert hat,
    jetzt steht sie bei mir vor der tür und meint ich muß sie wieder aufnehme weil sie unter 25 jahre alt ist,
    sie kümmert sich nicht um ihren anspruch auf hartz 4 und futter sich bei mir durch, und ist auch stur und steht auf dem anspruch das ich da machen muß,
    soweit ich weiß muß ich das nicht machen, weil die wohnung nur für mich und mein schulpflichtiges kind ausgelegt ist und sie ja schon eine eigene wohnung hatte,
    sie kann ja gern kommen aber nicht so,
    wer kann mir eine rat geben wie die fakten sind bzw. die rechtslage ?