Warum soll dir der Ausbildungsbetrieb kündigen?
Hab den Gesetzestext falsch gelesen.
Warum soll dir der Ausbildungsbetrieb kündigen?
Hab den Gesetzestext falsch gelesen.
Hallo liebe Community,
ich stehe im Moment ein wenig wie der Ochs vorm Karren und weiß nicht mehr genau was ich alles machen kann.
Zur Situation:
Meine Freundin(30) und ich (24) bekommen im März unseren ersten Nachwuchs.
Ich mach gerade eine Ausbildung und sie eine Umschulung unterstützt von der ARGE.
Mir steht theoretisch BAB zu, aber erhalte keines, weil meine Eltern zu viel verdienen.
Zur Geburt möchte ich für 2 Monate in Elternzeit gehen um meine Freundin zu unterstützen.
Soweit unsere Ausgangssituation.
Meine Fragen/Sorgen sind nun folgende:
Ich habe schon gelesen, dass ich auch als Azubi Elternzeit/Elterngeld erhalten kann.
Der §20 Abs. 1 besagt, dass ich Elternzeit in Anspruch nehmen könnte und diese nicht angerechnet wird.
Ich nehme also 2 Monate Elternzeit, muss diese aber nicht dann an meine Ausbildung dranhängen und anstatt 3 Jahren, 3Jahre und 2 Monate machen. Richtig?
Das nächste Problem ist das liebe Geld.
In den ersten 8 Wochen erhält meine Freundin ja Mutterschaftsgeld. Das wird ja laut §3 Abs. 1 auf das Elterngeld angerechnet.
Jetzt würde ja aber ich die Elternzeit in Anspruch nehmen. Bekommen wir dann das Mutterschaftsgeld und Elterngeld, oder heben die sich dann trotzdem auf? Wenn das nämlich der Fall wäre, dann wäre diese Variante ja völlig hirnrissig.
Ist es für mich möglich, dass ich als so eine Art "Teilzeitbeschäftigung" während der Ausbildung weiter in die Schule gehe, aber nicht arbeiten? Oder kommt das dann immer auf den Betrieb an?
Ansonsten bin ich soweit bedient.
Ich danke euch schon mal vorher, dass ihr euch zu diesem Thema Gedanken macht.
Grüße
Ra3L
Das kann ich aber nicht mit eigenen Mitteln.
Ich bekomme 370€ Netto von der Ausbildung.
Kindergeld bekomm ich von meinem Vater überwiesen. Dazu bekomm ich noch den
Betrag, der im BAB Schreiben stand von ihm.
Geld reicht halt vorne und hinten nicht. Vor allem, weil meine Freundin jetzt noch schwanger ist.
Ich bin mir dessen sehr sicher,
es geht dabei hauptsächlich um meine Mutter. Mein Vater zahlt so wie veranlasst.
Sie meint halt nur, dass sie mir nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt zahlen muss und nicht
nach dem was im Schreiben steht.
Da kann sich ihre Anwältin dann auch mal bezahltmachen, die sie für sowas ständig kontaktiert.
Danke für eure Hilfe.
Gut, dann muss ich das wohl so machen.
Gut dann geht meine Frage in eine andere Richtung.
Wenn mir ein Antrag abgelehnt wurde, wegen zu hohem Einkommen meiner Eltern,
dann steht in dem Schreiben das ich erhalte ja mein Anspruch an meine Eltern.
Ist dieses Schreiben auch verbindlich und müssen diese dann auch soviel zahlen wie da im Schreiben steht?
P.S.: Danke für die schnelle Antwort
Na es geht genau um den Einbezug des elterlichen Einkommens.
Ich hatte halt gelesen, weiß aber nicht mehr wo, dass ab 25 das Einkommen der Eltern nicht mehr berücksichtigt wird.
Hallo liebe Community,
ich habe vor ein paar Monaten mal irgendwas gehört, dass ab dem 25. Lebensalter die Eltern
nicht mehr mit bei der Bedarfsberechnung mit einbezogen werden.
Entspricht das der Wahrheit?
Grüße
Ra3L