Beiträge von artemis

    Das hier habe ich noch gefunden


    Zitat

    Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, benötigt für einem Umzug die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 2a SGB II). Ohne diese Zusicherung werden keine Kosten für Unterkunft und Heizung oder die Wohnungserstausstattung übernommen.


    Der Gesetzgeber hat bestimmte Fälle festgelegt, in denen der Träger zur Erteilung der Zusicherung verpflichtet ist. Dies ist der Fall, wenn

    der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann (Beispiel: Gewaltanwendung in Familie),

    Hallo folgendes,
    Meine Freundin (16) wohnt zurzeit noch bei ihren Eltern da sie aber mit denen starken Streit hat und ihr Vater sie mit (18) rauswerfen will, will sie vorher ausziehen.


    Deshalb hatte sie sich an eine Schulsozialarbeiterin gewendet. Diese meinte sie könne Hartz4 beantragen da sie in einer "schweren familiären Situation ist" Ihr Vater verdient normal Geld.


    Jetzt meine Frage: Welche Leistungen müssen ihre Eltern an sie zahlen? Darf sie überhaupt ausziehen? Kann sie Hartz4 beantragen oder müssen die Eltern alles bezahlen? Immerhin will der Vater sie ja loswerden, er will nur nichts zahlen sofern er es nicht muss. Und was ist mit dem Kindergeld?


    Kenne mich Gesetzesmäßig nunmal fast nicht aus. Ich bitte um hilfe!


    MFG
    Artemis